Georg-Blattl-Stiftung
Die Georg-Blattl-Stiftung war 1993 die erste österreichische Privatstiftung.
Geschichte
Gründer der Stiftung ist der mittlerweile verstorbene Georg Blattl, Vorstand (2011) der in Saalfelden ansässige Baumeister Franz Piffer. Zur Zeit der Gründung war Blattl Hälfte-Erbe der Brauerei Blattl in Saalfelden.
Als Vermögen wurden seinerzeit ausgedehnte Liegenschaften in Saalfelden und Hintermoos-Maria Alm sowie 1,3 Mio. Euro an Barvermögen (1993: 17,6 Mio. Schilling, umgerechnet 127.900 Euro) in die Stiftung eingebracht. Vom damaligen Stiftungsvorstand (Franz Piffer, Anwalt Michael Kinberger und dessen Vater, einem Zeller Vermögensberater) wurde durch Liegenschaftskäufe auf 2,2 Mio. Euro das Vermögen vergrößert. Die Liegenschaften, Almen, Gebäude und Bauerngründe, wurden damals einem deutschen Industriellen abgekauft.
Die Hälfte des Vermögens, 17,6 Mio. Schilling, übertrug 1993 der 88-jährige Georg Blattl in seine Privatstiftung. Sie lagen als Wertpapierdepots und auf Konten bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank und der Spängler Bank.
Kurz nach der Stiftungsgründung verstarb Georg Blattl und seine Töchter und eine Enkelin klagten ihr Pflichtteil ein. Sie erhielten 11,4 Mio. Schilling. Außerdem erhielten sie das Wohnrecht in der "Dependance", einem alten bäuerlichen Nebengebäude des Stammhauses in Saalfelden. Dieses Gebäude wurde 2011 vom Stiftungsvorstand 2011 abgerissen.
Doch schon bald entzündete sich ein Streit unter den Erben. Die drei Töchter des Stifters erhalten seither rund 1.000 Euro netto nach Kapitalertragssteuer jährlich ausgeschüttet, die Enkel bekommen 250 Euro. Seit damals erhält auch eine 2011 67-jährige Tochter, die im Loretokloster in Salzburg als Nonne lebt, Ausschüttungen.
Mittlerweile haben die Erben aber das Vertrauen in den Stiftungsvorstand verloren, weil sie Interessenskollisionen bei den Geschäften vermuten. Konkret hat die Stiftung Grundstücke an Baugenossenschaften verkauft, bei der Baumeister Piffer vom Stiftungsvorstand mit der Planung einzelner Wohnbauprojekte beauftragt wurde. Eine der weiteren 18 Fragen der Erben, die mittlerweile die Gerichte beschäftigen, dreht sich darum, inwieweit der Vermögensberatungs-GmbH. des dritten Vorstands profitiert haben könnte.
Mit Beschluss des OGH vom 16. Juni 2001 wurde festgehalten es sei eine grobe Pflichtverletzung des Vorstands, den Begünstigen trotz wiederholter Aufforderungen nicht die Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu gewähren. Auch verstoße ein Vorstandsmitglied (der Vermögensberater) gegen den vom Stifter festgelegten Willen, mit dem Erreichen des 80. Lebensjahres abzutreten. So wurde dann 2010 der Vorstand abberufen. Blattl-Nachkomme und Wiener PR-Berater Matthias Flödl erklärte gegenüber der Quelle dieses Beitrages, dass die drei Vorstände gemacht hatten, was sie wollten. Doch seit der Abberufung eskalierte der Streit.
Das Erstgericht bestätigte die neuen Vorstände, den Salzburger Anwalt Johannes Honsig-Erlenburg, Steuerberater Richard Brugger und Moy-Gutsverwalter Wolfgang Stier. Aber die alten Vorstände legten Rekurse ein, ein "Gegenvorstand" wurde aufgestellt: der Sohn des Baumeisters, einen Ex-Geschäftspartner sowie einen Zeller Anwalt und Ex-FPÖ-Stadtrat. Dieser "Gegenvorstand" bringt nun mit "Gewalt" die Firmenbuch-Eintragung durch alle Instanzen, wobei die Kosten explodieren.
Anwalt Kinberger erklärte zur Sache, dass die Stiftung bis Ende 2009 rund 2,6 Mio. Euro ausgeschüttet hätte und damit die Grenze des Möglichen erreicht hätte, ohne das Vermögen anzugreifen.
Quelle
- Salzburger Fenster, 33/2011 (September 2011)