Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Fürsterzbistum  umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden im Wesentlichen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof daher Grundherr, aber nicht Landesherr. Diese Herrschaften sind zu unterscheiden von verschiedenen Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die mit zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Das Fürsterzbistum  umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden im Wesentlichen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof daher Grundherr, aber nicht Landesherr. Diese Herrschaften sind zu unterscheiden von verschiedenen Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die mit zum landesfürstlichen Territorium gehörten.


Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer genau als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber [[Pilgrim I. von Puchheim]] ein solcher Fürsterzbschof. Das Fürsterzbistum umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg.  
Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer genau als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber [[Pilgrim II. von Puchheim]] ein solcher Fürsterzbschof. Das Fürsterzbistum umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg.  


Das Fürsterzbistum war deutlich kleiner als kirchenrechtliche Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]] bzw. der [[Salzburger Kirchenprovinz]] als geistliches Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Der Fürsterzbischof blieb bis 1803 Oberhirte der altbayrischen Kirchenprovinzen. Die Kirchenprovionz war offiziell [[739]] gegründet worden und [[798]] zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]] erhoben worden.
Das Fürsterzbistum war deutlich kleiner als kirchenrechtliche Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]] bzw. der [[Salzburger Kirchenprovinz]] als geistliches Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Der Fürsterzbischof blieb bis 1803 Oberhirte der altbayrischen Kirchenprovinzen. Die Kirchenprovionz war offiziell [[739]] gegründet worden und [[798]] zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]] erhoben worden.

Version vom 13. Januar 2019, 08:47 Uhr

Karte
Datei:Fürsterzbistum Salzburg Karte 01.jpg
Übersicht
Alternativname: Fürsterzbistum Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg
Hinweisschild Grenze Erzstift Salzburg-Chiemgau

Das Erzstift Salzburg, viel häufiger heute als Fürsterzbistum bezeichnet, war das weltliche Territorium des Fürsterzbischofs. Es bestand seit dem späten 14. Jahrhundert, seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.

Geschichte

Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden im Wesentlichen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof daher Grundherr, aber nicht Landesherr. Diese Herrschaften sind zu unterscheiden von verschiedenen Exklaven wie Mühldorf am Inn, die mit zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer genau als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber Pilgrim II. von Puchheim ein solcher Fürsterzbschof. Das Fürsterzbistum umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg.

Das Fürsterzbistum war deutlich kleiner als kirchenrechtliche Gebiet der Erzdiözese Salzburg bzw. der Salzburger Kirchenprovinz als geistliches Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Der Fürsterzbischof blieb bis 1803 Oberhirte der altbayrischen Kirchenprovinzen. Die Kirchenprovionz war offiziell 739 gegründet worden und 798 zum Erzbistum erhoben worden.

Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.

Quellen

Fußnoten


Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr