Europaschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Europaschutzgebiete sind<ref>§ 5 Z 10 (und § 22a) des [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000003 Salzburger Naturschutzgesetzes 1999.]</ref>
 
Europaschutzgebiete sind<ref>§ 5 Z 10 (und § 22a) des [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000003 Salzburger Naturschutzgesetzes 1999.]</ref>
* Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (d.h. Bedeutung für die Europäischen Union), die in die Liste nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eingetragen sind;
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* Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (d. h. Bedeutung für die Europäischen Union), die in die Liste nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eingetragen sind;
 
* Vogelschutzgebiete nach der sogenannten Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
 
* Vogelschutzgebiete nach der sogenannten Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
 
Schutzziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter [[Tierartenschutz|Tier]]- und [[Pflanzenartenschutz|Pflanzenarten]] und ihrer Lebensräume.
 
Schutzziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter [[Tierartenschutz|Tier]]- und [[Pflanzenartenschutz|Pflanzenarten]] und ihrer Lebensräume.

Version vom 10. Dezember 2018, 13:47 Uhr

Übersicht über Natura 2000-Schutzgebiete und Europaschutzgebiete im Bundesland Salzburg

Ein Europaschutzgebiet ist ein durch Verordnung der Salzburger Landesregierung bestimmtes Schutzgebiet im Sinne von Richtlinien der Europäischen Union.

Definition

Europaschutzgebiete sind[1]

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (d. h. Bedeutung für die Europäischen Union), die in die Liste nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eingetragen sind;
  • Vogelschutzgebiete nach der sogenannten Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Schutzziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume.

Bestehende Europaschutzgebiete

Im Bundesland Salzburg bestehen folgende Europaschutzgebiete:[2]

Wild-Europaschutzgebiete

Es gibt auch Wild-Europaschutzgebiete[3], deren Schutzziele die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Wildarten im Sinne der oben genannten Richtlinien ist. Rechtsgrundlage ist hier das Salzburger Jagdgesetz.[4]

Weblinks

Quellen