Ratsbrief: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft bildeten [[1287]] den Anlass, das überkommene Stadtrecht im so genannten [[Sühnebrief]] zu kodifizieren. Im Unterschied zu anderen Städten wurden Bürgermeister (erst [[1374]] zum ersten Mal erwähnt) und Ratsherren bisher vom Erzbischof nominiert. Um in seiner Auseinandersetzung mit dem Erzbischof die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verbriefte dann Kaiser Friedrich III. neben anderen Privilegien die freie Wahl des Stadtrates und des Bürgermeisters im ''Großen Ratsbrief'' von 1481. | + | Bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft bildeten [[1287]] den Anlass, das überkommene Stadtrecht im so genannten [[Sühnebrief]] zu kodifizieren. Im Unterschied zu anderen Städten wurden Bürgermeister (erst [[1374]] zum ersten Mal erwähnt) und Ratsherren bisher vom Erzbischof nominiert. Um in seiner Auseinandersetzung mit dem Erzbischof die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verbriefte dann Kaiser Friedrich III. neben anderen Privilegien die freie Wahl des Stadtrates und des [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeisters]] im ''Großen Ratsbrief'' von 1481. |
Bereits [[1511]] erzwang [[Erzbischof]] [[Leonhard von Keutschach]] durch das [[Gastmahl Festung Hohensalzburg]] gewaltsam die Rücknahme dieser Freiheiten. Ähnlich gewaltsam verfuhr [[1523]] Erzbischof [[Matthäus Lang]]. Die von Matthäus Lang [[1524]] erlassene Stadt- und Polizeiordnung gilt als (früh-)absolutistisches Rechtsdokument. | Bereits [[1511]] erzwang [[Erzbischof]] [[Leonhard von Keutschach]] durch das [[Gastmahl Festung Hohensalzburg]] gewaltsam die Rücknahme dieser Freiheiten. Ähnlich gewaltsam verfuhr [[1523]] Erzbischof [[Matthäus Lang]]. Die von Matthäus Lang [[1524]] erlassene Stadt- und Polizeiordnung gilt als (früh-)absolutistisches Rechtsdokument. | ||
Version vom 13. Januar 2008, 14:13 Uhr
Der Große Ratsbrief von 1481 gewährte verbriefte Rechte der Salzburger Bürgerschaft Ende des 15. bis Anfang des 16. Jahrhundert.
Hintergrund
Bewaffnete Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft bildeten 1287 den Anlass, das überkommene Stadtrecht im so genannten Sühnebrief zu kodifizieren. Im Unterschied zu anderen Städten wurden Bürgermeister (erst 1374 zum ersten Mal erwähnt) und Ratsherren bisher vom Erzbischof nominiert. Um in seiner Auseinandersetzung mit dem Erzbischof die Bürger der Stadt für sich zu gewinnen, verbriefte dann Kaiser Friedrich III. neben anderen Privilegien die freie Wahl des Stadtrates und des Bürgermeisters im Großen Ratsbrief von 1481.
Bereits 1511 erzwang Erzbischof Leonhard von Keutschach durch das Gastmahl Festung Hohensalzburg gewaltsam die Rücknahme dieser Freiheiten. Ähnlich gewaltsam verfuhr 1523 Erzbischof Matthäus Lang. Die von Matthäus Lang 1524 erlassene Stadt- und Polizeiordnung gilt als (früh-)absolutistisches Rechtsdokument.