Man weiß, dass Scheidl auch Aktfotos anfertigte, wie man meint, für Studienzwecke. Er verkaufte diese um 40 Kreuzer, damit wurde die Sache publik und das Gericht verurteilte ihn [[1864]] zu einem Monat Gefängnis mit einem wöchentlichen Fasttag. | Man weiß, dass Scheidl auch Aktfotos anfertigte, wie man meint, für Studienzwecke. Er verkaufte diese um 40 Kreuzer, damit wurde die Sache publik und das Gericht verurteilte ihn [[1864]] zu einem Monat Gefängnis mit einem wöchentlichen Fasttag. |