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In Wildbacheinzugsgebieten zielen Schutzmaßnahmen einerseits auf die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und andererseits auf den Rückhalt von Geschiebe und Wildholz ab. Weiters wird die Dosierung des Hochwasserabflusses, des Geschiebetransportes und das Brechen der Energie von Muren bezweckt. Diese Ziele werden durch die Errichtung von Geschiebebecken und [[Sperre]]n – im Fachjargon Filterbauwerke genannt - erreicht, die an die jeweilige Gefahrenlage angepasst, in unterschiedlicher Dimensionierung und Bauweise errichtet werden.
 
In Wildbacheinzugsgebieten zielen Schutzmaßnahmen einerseits auf die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und andererseits auf den Rückhalt von Geschiebe und Wildholz ab. Weiters wird die Dosierung des Hochwasserabflusses, des Geschiebetransportes und das Brechen der Energie von Muren bezweckt. Diese Ziele werden durch die Errichtung von Geschiebebecken und [[Sperre]]n – im Fachjargon Filterbauwerke genannt - erreicht, die an die jeweilige Gefahrenlage angepasst, in unterschiedlicher Dimensionierung und Bauweise errichtet werden.
 
===Schutzmaßnahmen in dicht besiedelten Bereichen===
 
===Schutzmaßnahmen in dicht besiedelten Bereichen===
Fließt ein Wildbach durch dicht besiedeltes Gebiet wie beispielsweise der [[Schüttbach]] in [[Schüttdorf]] in der Gemeinde [[Zell am See]], so sind in bestimmten Fällen der Ausbau des Abflussquerschnittes, besser bekannt als Regulierung, und die Ufersicherung des Baches notwendig.
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Fließt ein Wildbach durch dicht besiedeltes Gebiet wie beispielsweise der [[Schüttbach]] in [[Schüttdorf]] in der Gemeinde [[Zell am See]], oder der [[Hirzbach]] im Ortsgebiet von [[Fusch an der Großglocknerstraße]], so sind in bestimmten Fällen der Ausbau des Abflussquerschnittes, besser bekannt als Regulierung, und die Ufersicherung des Baches notwendig.
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===Schutzmaßnahmen im Freiland===
 
===Schutzmaßnahmen im Freiland===
 
Im Freiland bestehen die präventiven Schutzmaßnahmen in der Einbeziehung natürlicher Überflutungs- und Ablagerungsflächen.  
 
Im Freiland bestehen die präventiven Schutzmaßnahmen in der Einbeziehung natürlicher Überflutungs- und Ablagerungsflächen.  
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