Salzburger Nächtigungsabgabengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Salzburger Nächtigungsabgabengesetz''' ist ein Gesetz vom [[11. Dezember]] [[2019]] über die Erhebung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG)  
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Das '''Salzburger Nächtigungsabgabengesetz''', genauer: "Gesetz vom [[11. Dezember]] [[2019]] über die Erhebung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG)", ist die Grundlage für die Einhebung bestimmter Fremdenverkehrsabgaben durch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]].
  
 
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Wer diese Abgabe erhält und wie sie verwendet werden darf war im geregelt. Früher wurde die Abgabe [[Ortstaxe]] genannt und war im "Salzburger Ortstaxengesetz 2012" geregelt. Das Gesetz trat mit [[1. September]] [[2020]] in Kraft.
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Das Gesetz regelt
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* eine "allgemeine Nächtigungsabgabe", die im Wesentlichen der vorher erhobenen [[Ortstaxe]] (vorher im "Salzburger Ortstaxengesetz 2012" geregelt) entspricht;
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* einen [[Mobilitätsbeitrag]], der einen Fixbetrag zusätzlich zur "allgemeinen Nächtigungsabgabe" darstellt und für die Ausweitung des touristischen Mobilitätsangebotes (insbesondere durch Bereitstellung eines kostenfreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr) zweckgewidmet ist;
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* eine Forschungsinstitutsabgabe, die in den Kurbezirken der Kurorte [[Bad Gastein]] und [[Bad Hofgastein]] zur Erhaltung des [[Forschungsinstitut Gastein-Tauernregion|Forschungsinstitutes in Bad Gastein]] erhoben wird.
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Das Gesetz trat in seiner ursprünglichen Fassung mit [[1. September]] [[2020]] in Kraft.
  
== Weblinks ==
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== Weblink ==
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237 Gesamte Rechtsvorschrift für Salzburger Ortstaxengesetz 2012]
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* Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), [[LGBl]]. Nr. 7/2020, [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237&FassungVom=2025-05-01, in der jeweils tagesaktuellen Fassung]
  
 
== Quelle ==
 
== Quelle ==
* [https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/detail?nachrid=54793 service.salzburg.gv.at]
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* Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), LGBl. Nr. 7/2020, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237&FassungVom=2025-05-01 Fassung vom 1. Mai 2025]
  
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
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[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
 
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
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[[Kategorie:Mobilität]]

Aktuelle Version vom 11. Oktober 2025, 23:43 Uhr

Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, genauer: "Gesetz vom 11. Dezember 2019 über die Erhebung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG)", ist die Grundlage für die Einhebung bestimmter Fremdenverkehrsabgaben durch das Land Salzburg.

Allgemeines

Das Gesetz regelt

  • eine "allgemeine Nächtigungsabgabe", die im Wesentlichen der vorher erhobenen Ortstaxe (vorher im "Salzburger Ortstaxengesetz 2012" geregelt) entspricht;
  • einen Mobilitätsbeitrag, der einen Fixbetrag zusätzlich zur "allgemeinen Nächtigungsabgabe" darstellt und für die Ausweitung des touristischen Mobilitätsangebotes (insbesondere durch Bereitstellung eines kostenfreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr) zweckgewidmet ist;
  • eine Forschungsinstitutsabgabe, die in den Kurbezirken der Kurorte Bad Gastein und Bad Hofgastein zur Erhaltung des Forschungsinstitutes in Bad Gastein erhoben wird.

Das Gesetz trat in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. September 2020 in Kraft.

Weblink

Quelle