Salzburger Nächtigungsabgabengesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt) |
(ergänzt, aktualisiert) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Das '''Salzburger Nächtigungsabgabengesetz''' | + | Das '''Salzburger Nächtigungsabgabengesetz''', genauer: "Gesetz vom [[11. Dezember]] [[2019]] über die Erhebung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG)", ist die Grundlage für die Einhebung bestimmter Fremdenverkehrsabgaben durch das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]]. |
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
| − | + | Das Gesetz regelt | |
| + | * eine "allgemeine Nächtigungsabgabe", die im Wesentlichen der vorher erhobenen [[Ortstaxe]] (vorher im "Salzburger Ortstaxengesetz 2012" geregelt) entspricht; | ||
| + | * einen [[Mobilitätsbeitrag]], der einen Fixbetrag zusätzlich zur "allgemeinen Nächtigungsabgabe" darstellt und für die Ausweitung des touristischen Mobilitätsangebotes (insbesondere durch Bereitstellung eines kostenfreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr) zweckgewidmet ist; | ||
| + | * eine Forschungsinstitutsabgabe, die in den Kurbezirken der Kurorte [[Bad Gastein]] und [[Bad Hofgastein]] zur Erhaltung des [[Forschungsinstitut Gastein-Tauernregion|Forschungsinstitutes in Bad Gastein]] erhoben wird. | ||
| + | Das Gesetz trat in seiner ursprünglichen Fassung mit [[1. September]] [[2020]] in Kraft. | ||
| − | == | + | == Weblink == |
| − | * | + | * Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), [[LGBl]]. Nr. 7/2020, [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237&FassungVom=2025-05-01, in der jeweils tagesaktuellen Fassung] |
== Quelle == | == Quelle == | ||
| − | * [https:// | + | * Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), LGBl. Nr. 7/2020, in der [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001237&FassungVom=2025-05-01 Fassung vom 1. Mai 2025] |
[[Kategorie:Wirtschaft]] | [[Kategorie:Wirtschaft]] | ||
| + | [[Kategorie:Tourismus]] | ||
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | [[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | ||
| + | [[Kategorie:Mobilität]] | ||
Aktuelle Version vom 11. Oktober 2025, 23:43 Uhr
Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, genauer: "Gesetz vom 11. Dezember 2019 über die Erhebung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG)", ist die Grundlage für die Einhebung bestimmter Fremdenverkehrsabgaben durch das Land Salzburg.
Allgemeines
Das Gesetz regelt
- eine "allgemeine Nächtigungsabgabe", die im Wesentlichen der vorher erhobenen Ortstaxe (vorher im "Salzburger Ortstaxengesetz 2012" geregelt) entspricht;
- einen Mobilitätsbeitrag, der einen Fixbetrag zusätzlich zur "allgemeinen Nächtigungsabgabe" darstellt und für die Ausweitung des touristischen Mobilitätsangebotes (insbesondere durch Bereitstellung eines kostenfreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr) zweckgewidmet ist;
- eine Forschungsinstitutsabgabe, die in den Kurbezirken der Kurorte Bad Gastein und Bad Hofgastein zur Erhaltung des Forschungsinstitutes in Bad Gastein erhoben wird.
Das Gesetz trat in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. September 2020 in Kraft.
Weblink
- Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), LGBl. Nr. 7/2020, in der jeweils tagesaktuellen Fassung
Quelle
- Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG), LGBl. Nr. 7/2020, in der Fassung vom 1. Mai 2025