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Salzburg verfügt im Frühjahr 2011 über 112 Speicherteiche. Durchschnittlich große Anlagen fassen 50.000 Kubikmeter Wasser, der derzeit größte Speicherteich ([[Zauchensee]]) hat ein Volumen von 450.000 Kubikmeter. Weitere Anlagen stehen in Planung.
 
Salzburg verfügt im Frühjahr 2011 über 112 Speicherteiche. Durchschnittlich große Anlagen fassen 50.000 Kubikmeter Wasser, der derzeit größte Speicherteich ([[Zauchensee]]) hat ein Volumen von 450.000 Kubikmeter. Weitere Anlagen stehen in Planung.
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Als in den 1990er-Jahren in [[Ramingstein]] im [[Lungau]] der Damm eines Fischteiches mit 5.000 Kubikmeter Wasserinhalt brach, wurde durch die nachfolgende Schlamm- und Wasserflut die darunter liegende [[Turracher Bundesstraße]] verschüttet. Glücklicherweise kamen keine Menschen zu Schaden.
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Dass die für die Beschneiungsanlagen erbauten Speicherteiche eine potentielle Gefahr darstellen, ist einleuchtend. Gefahren drohen durch undichte Zuleitungen, unterirdische Quellen, poröse Folien oder auch durch Naturereignisse, wie Steinschlag, Lawinenabgang oder Erdbeben. Als in den 1990er-Jahren in [[Ramingstein]] im [[Lungau]] der Damm eines Fischteiches mit im Vergleich zu den Speicherteichen kleinen Volumen von 5.000 Kubikmeter Wasserinhalt brach, wurde durch die nachfolgende Schlamm- und Wasserflut die darunter liegende [[Turracher Bundesstraße]] verschüttet. Glücklicherweise kamen keine Menschen zu Schaden.
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Dass die für die Beschneiungsanlagen erbauten Speicherteiche eine potentielle Gefahr darstellen, ist einleuchtend. Gefahren drohen durch undichte Zuleitungen, unterirdische Quellen, poröse Folien oder auch durch Naturereignisse, wie Steinschlag, Lawinenabgang oder Erdbeben.
   
   
 
   
 
Mitarbeiter des Referates Wasserwirtschaftsfonds des Amtes der Salzburger Landesregierung erarbeiten daher einen neuen Leitfaden. Er soll die Bewilligung und Überprüfung von Neuanlagen regeln. Im zweiten Teil des Leitfadens werden Wiederverleihungsverfahren für die bereits bestehenden Speicherteiche geregelt.
 
Mitarbeiter des Referates Wasserwirtschaftsfonds des Amtes der Salzburger Landesregierung erarbeiten daher einen neuen Leitfaden. Er soll die Bewilligung und Überprüfung von Neuanlagen regeln. Im zweiten Teil des Leitfadens werden Wiederverleihungsverfahren für die bereits bestehenden Speicherteiche geregelt.
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