Grünlanddeklaration: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
(Inhalt und Quelle ergänzt. Es wird in den nächsten Tagen der gesamte Artikel von mir überarbeitet und dokumentiert werden.)
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Datei: Grünlanddeklaration1.png|thumb|Leopoldskron]]
 
[[Datei: Grünlanddeklaration1.png|thumb|Leopoldskron]]
Dieser Artikel berichtet über die sogenannte '''Grünlanddeklaration''', die am 28. Juni 1985 vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossen wurde. Ihr Ziel ist die Erhaltung der bedeutenden Salzburger Stadtlandschaften. Das Gebiet der Deklaration wurde im Jahr 1999 auch in den [[Grüngürtel des Regionalverbandes "Die Stadt Salzburg und Umgebungsgemeinden"]] eingebracht. Zwischen 2007 und 2009 erfolgte eine umfassende Reform der Deklaration, im Rahmen derer nach Herausnahme von vier kleineren Flächen für den sozialen Wohnbau (z.B. die Bärgründe in Gneis) eine verfassungsrechtliche Absicherung der Deklaration erfolgte.<ref>Quelle 1: [[Dollinger, Franz (2021): Das Dilemma und die Paradoxien der Raumplanung]], Seite 63-68;
+
Dieser Artikel berichtet über die sogenannte '''Grünlanddeklaration''', die am 28. Juni 1985 vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossen wurde. Ihr Ziel ist die Erhaltung der bedeutenden Salzburger Stadtlandschaften. Das Gebiet der Deklaration wurde im Jahr 1999 auch in den [[Grüngürtel des Regionalverbandes "Die Stadt Salzburg und Umgebungsgemeinden"]] eingebracht. Zwischen 2007 und 2009 erfolgte eine umfassende Reform der Deklaration, im Rahmen derer nach Herausnahme von vier kleineren Flächen für den sozialen Wohnbau (z.B. die Bärgründe in Gneis) eine verfassungsrechtliche Absicherung der Deklaration erfolgte.<ref>Dollinger, Franz (2021): Das Dilemma und die Paradoxien der Raumplanung. Eine Exkursion im Bereich von Stadt und Land Salzburg unter der Führung von Don Quijote und Sancho Panza. Erstes Buch. Wien: LIT-Verlag, S. 63-68</ref>
  
 
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==

Version vom 23. Mai 2022, 11:50 Uhr

Dieser Artikel berichtet über die sogenannte Grünlanddeklaration, die am 28. Juni 1985 vom Salzburger Gemeinderat beschlossen wurde. Ihr Ziel ist die Erhaltung der bedeutenden Salzburger Stadtlandschaften. Das Gebiet der Deklaration wurde im Jahr 1999 auch in den Grüngürtel des Regionalverbandes "Die Stadt Salzburg und Umgebungsgemeinden" eingebracht. Zwischen 2007 und 2009 erfolgte eine umfassende Reform der Deklaration, im Rahmen derer nach Herausnahme von vier kleineren Flächen für den sozialen Wohnbau (z.B. die Bärgründe in Gneis) eine verfassungsrechtliche Absicherung der Deklaration erfolgte.[1]

Geschichte

Bis 1985

Die Grünlanddeklaration wurde am 28. Juni 1985 vom Salzburger Gemeinderat beschlossen.

Die Politiker wollten dadurch 3 500 Hektar gewidmetes Grünland auf Dauer erhalten und darin keine Bauten und Maßnahmen zulassen, die diesem Ziel widersprechen.

Einer der Baumeister der Grünlanddeklaration war der damalige Bürgerlisten-Stadtrat Johannes Voggenhuber.

Die Grünlanddeklaration war die Reaktion der Stadtpolitik auf den Aufstand der Bürger, die sich vehement gegen weitere Verbauung des wertvollen Grünraumes der Stadt einsetzten. Vor allem in den Nachkriegsjahren bis um 1980 war in der Landeshauptstadt ein Wohnblock nach dem anderen errichtet worden. Unter anderem war auch vorgesehen gewesen, die besonders wertvollen Grünflächen in Freisaal und beiderseits der einzigartigen Hellbrunner Allee zu verbauen. Auch eine Stadtautobahn quer durch die Stadt Salzburg war in Diskussion.

Bis 2007

1998 wurde die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen wurden wesentlich erweitert.

2001 wurde die Grünlanddeklaration in das Räumlichen Entwicklungskonzept (REK 2001) der Stadt Salzburg integriert und damit wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung.

Seit 2006 wird an einer Reform der Grünlanddeklaration gearbeitet. Sie soll einerseits gesetzlich im Salzburger Stadtrecht verankert werden, womit 3 700 Hektar Grünland einen rechtlichen Schutz erhalten würden. Änderungen daran sollen in Zukunft nur mehr durch Bürgerabstimmungen möglich sein und auch einer Dreiviertelmehrheit im Stadtparlament bedürfen.

  1. Dollinger, Franz (2021): Das Dilemma und die Paradoxien der Raumplanung. Eine Exkursion im Bereich von Stadt und Land Salzburg unter der Führung von Don Quijote und Sancho Panza. Erstes Buch. Wien: LIT-Verlag, S. 63-68