Landschaftsschutzgebiet Lahntal: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr [[1980]] wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] vom [[10. November]] (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen. | Im Jahr [[1980]] wurden Teile der Gemeinde [[Maishofen]] per Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] vom [[10. November]] (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als '''Landschaftsschutzgebiet Lahntal''' ausgewiesen. | ||
Version vom 14. Februar 2021, 17:13 Uhr
Im Jahr 1980 wurden Teile der Gemeinde Maishofen per Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. November (Lahntal-Landschaftsschutzverordnung 1980) als Landschaftsschutzgebiet Lahntal ausgewiesen.
Lage und Beschreibung
Das darin festgelegte Gebiet befindet sich in der Gemeinde Maishofen im Pinzgau und umfasst Teile der Katastralgemeinden Lahntal, Mitterhofen und Atzing. Das Landschaftsschutzgebiet dehnt sich über eine Fläche von 209,55 ha westlich der B 311.
Die Verordnung wurde erlassen, um den „besonders hohen landschaftsästhetischen Wert“ der natürlichen und unberührt wirkenden Moorfläche, sowie „dessen hohen Erlebnis- und Erholungswert der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen Kulturlandschaft“ zu erhalten.
Bemerkenswertes
Das Schutzgebiet spielte in einem oberstgerichtlichen Verfahren eine Rolle, das im Zusammenhang mit dem in Maishofen beabsichtigten und höchst umstrittenen Diabas-Abbau stattgefunden hat. Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. März 2003 entschieden, einen sog. Individualantrag (des Betreibers der Kitzbüheler Hartsteinwerke – Anm.) auf Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.
Bildergalerie
Auschnitt des Schutzgebietes auf Höhe des Campingplatzes in Neunbrünnen
Blick auf das Landschaftsschutzgebiet vor der Schwalbenwand in der Hundsteingruppe
Zufahrt von der B 311 nach Neunbrünnen im LSG Lahntal