Heilpeloide: Unterschied zwischen den Versionen

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* § 42a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KaKuG / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]  
 
* § 42a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KaKuG / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]  
 
* § 4 u. 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
 
* § 4 u. 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
* Mag. [[Benutzer:xxlstier|Thomas Schmiedbauer]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
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* [[Benutzer:xxlstier]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
  
 
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Version vom 2. August 2020, 16:53 Uhr

Heilpeloide gehören zu den ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen, die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.

Peliod

Unter Peloid (lat. pelos = Stein) gemeint sind: Moor, Schlamm, Schlick, geologische oder geologische-biologische Stoffe in feinkörnigen Zustand, die mit Wasser vermischt und erwärmt werden und derart für verschiedene Therapien (z. B. Moorbäder und Moorpackungen ) eingesetzt werden können.

Peloide in Salzburg

Die meisten Peloide wie Moor, Schlamm- und Schlickablagerungen (ugs. "Gletschermehl") stehen heute kraft dem Salzburger Naturschutzgesetz ex lege unter Schutz oder liegen im Gebiet des Nationalpark Hohe Tauern, sodass deren Abbau nicht oder nicht mehr zulässig ist.

Als Heilpeloid in Salzburg anerkannt sind:

Weblinks

Quellen

vergleiche mit

Verweis

weitere Informationen unter:

Einzelnachweise