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[[Datei:Mühle beim Kirchenwirt Bucheben Rauris.jpg|thumb|Mühle beim Kirchenwirt Bucheben Rauris]]
 
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'''Gmachlmühle''' oder Gmachmühle war einst die Bezeichnung für eine Getreidemühle, die entweder einem Hof zu eigen war oder im Besitz mehrerer Bauern stand.
 
'''Gmachlmühle''' oder Gmachmühle war einst die Bezeichnung für eine Getreidemühle, die entweder einem Hof zu eigen war oder im Besitz mehrerer Bauern stand.
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== Einleitung ==
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Der Begriff ''Gmachlmühle'' bezeichnet eine Rechtsstatus, weil in Zeiten der [[Grundherrschaft]] (vor [[1848]]) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Im Gegensatz dazu waren [[Mautmühle]]n solche, die von der Grundherrschaft selbst betrieben wurden, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. Es gab u. a. auch ''Gemachwege'' und ''Gemachzäune'', die ebenso auf einer Abmachung mit der jeweiligen Grundherrschaft beruhten.<ref>Quelle Dr. [[Martin Gschwandtner]] in einem Leserbrief am 11. Juni 2019 in den [[Salzburger Nachrichten]]</ref>
    
==Beschreibung==
 
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* Stadtbuch [[St. Johann im Pongau]]
 
* Stadtbuch [[St. Johann im Pongau]]
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== Fußnoten ==
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<references/>
    
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]