Gmachlmühle

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Gmachlmühle beim Kirchenwirt (Bucheben)
Mühle beim Kirchenwirt Bucheben Rauris

Gmachlmühle oder Gmachmühle war einst die Bezeichnung für eine Getreidemühle, die entweder einem Hof zu eigen war oder im Besitz mehrerer Bauern stand.

Einleitung

Der Begriff Gmachlmühle bezeichnet eine Rechtsstatus, weil in Zeiten der Grundherrschaft (vor 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Im Gegensatz dazu waren Mautmühlen solche, die von der Grundherrschaft selbst betrieben wurden, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. Es gab u. a. auch Gemachwege und Gemachzäune, die ebenso auf einer Abmachung mit der jeweiligen Grundherrschaft beruhten.[1]

Beschreibung

Bei den meisten Salzburger Bauernhöfen, vor allem beim Pinzgauer Zwiehof und beim Pongauer Zwiehof, gehörte seit dem 16. Jahrhundert zum Gebäudebestand auch eine Hausmühle als "Gmachlmühle", die am nächstgelegenen Bach erbaut wurde, dazu. Hier durfte nur hauseigenes Getreide, das überall zur Eigenversorgung angebaut wurde, vermahlen werden.

Bauweise

Die häufigste Bauweise war ein quadratisches Bruchsteinfundament. Hierauf wurde ein einräumiger Blockwandbau errichtet, der mit Legschindeln eingedeckt wurde. Im Mühleninneren wurde ein Podest errichtet, auf das die Mahlsteine und der Getreidetrichter, den man auch Gosse oder Gossn nannte, gestellt wurde. Die Mahlsteine bestanden aus dem Steherstein mit einem Gewicht bis zu 350 kg und einem kleineren, beweglichen Läuferstein.

Bedeutung des Namens

Die Gmachmühle oder Gmachlmühle ist als Begriff seit mehreren Jahrhunderten bekannt und bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Die weit verbreitete Meinung, dass sich die Bezeichnung "Gmachlmühle" von der Unterbringung der Mühleneinrichtung in nur einem Raum (Gemach) ableite, ist daher falsch. Die "Mautmühle", dagegen war eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der die Bauern gegen Abgabe einer Maut (meist ein Teil des Mahlgutes) ihr Getreide mahlen lassen konnten.

Geschichtliches

Das Salzachtal ist von vielen wasserführenden Seitengräben durchzogen, und so gut wie in jedem Graben stand zumindest eine dieser Mühlen. Für den Betrieb einer Mühle musste eine Abgabe entrichtet werden. Bereits im 17. Jahrhundert wurden allein im Gerichtsbezirk St. Johann 96 Gmachlmühlen in den Verzeichnissen der erzbischöflichen Herrschaft geführt.

Literaturhinweis

Quellen

Einzelnachweise

  1. Quelle Dr. Martin Gschwandtner in einem Leserbrief am 11. Juni 2019 in den Salzburger Nachrichten