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== Allgemein ==
 
== Allgemein ==
Das Fideikommiss (von lateinisch ''fidei commissum'': „treuhänderisch anvertraut“) ist  
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Das Fideikommiss (von lateinisch ''fidei commissum'': "treuhänderisch anvertraut“) ist  
 
eine auf einer Stiftung beruhende Bindung von Vermögenswerten, zumeist von Grundbesitz, an einen klar definierten Nutznießer. Damit sollte das Familienvermögen ungeteilt in der Hand eines Familienmitglieds bleiben, was die soziale Stellung und die vermögensrechtliche Grundlage der Familie über Generationen hinweg sichern sollte. Im Gegensatz zu einer Familienstiftung entstand dadurch keine juristische Person. Vielmehr war das Fideikommiss ''auf ewig'' angelegt und durfte nur genutzt, also weder verpfändet, noch veräußert werden.
 
eine auf einer Stiftung beruhende Bindung von Vermögenswerten, zumeist von Grundbesitz, an einen klar definierten Nutznießer. Damit sollte das Familienvermögen ungeteilt in der Hand eines Familienmitglieds bleiben, was die soziale Stellung und die vermögensrechtliche Grundlage der Familie über Generationen hinweg sichern sollte. Im Gegensatz zu einer Familienstiftung entstand dadurch keine juristische Person. Vielmehr war das Fideikommiss ''auf ewig'' angelegt und durfte nur genutzt, also weder verpfändet, noch veräußert werden.