Alpenverein Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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''Beispiel 2'': Ein 150 kg schwerer Mann lehnte sich an ein Geländer eines Wanderweges am [[Attersee]] und brach ins Gelände ab. Der Bürgermeister wurde als Wegeerhalter, als unbescholtener Bürger, zu einer persönlichen unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er hätte jährlich einen Holzsachverständigen die Geländer überprüfen lassen müssen.  
 
''Beispiel 2'': Ein 150 kg schwerer Mann lehnte sich an ein Geländer eines Wanderweges am [[Attersee]] und brach ins Gelände ab. Der Bürgermeister wurde als Wegeerhalter, als unbescholtener Bürger, zu einer persönlichen unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er hätte jährlich einen Holzsachverständigen die Geländer überprüfen lassen müssen.  
  
Die Liste der Klagen und Verurteilungen zur Haftung ließe sich nun fortsetzten, wie Dr. Andreas Ermacora, Vizepräsident des ÖAV und Rechtsanwalt, ausführte. Fakt ist, dass es dem ÖAV finanziell unmöglich ist, jede Brücke, jeden Karabiner im Fels, jedes Seil jährlich von Experten überprüfen zu lassen. Der Ausweg? Eine Schließung der Wege, wobei allein der Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ laut einem oberstgerichtlichen Urteil auch nicht reicht. „…denn einem Wanderer sei es nicht zuzumuten, selbst festzustellen, ob der Weg für ihn sicher sei oder nicht…“ erklärte [[Brigitte Slupetzky]], Vorsitzende des [[Alpenverein|Salzburger Alpenvereins]].  
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Die Liste der Klagen und Verurteilungen zur Haftung ließe sich nun fortsetzten, wie Dr. Andreas Ermacora, Vizepräsident des ÖAV und Rechtsanwalt, ausführte. Fakt ist, dass es dem ÖAV finanziell unmöglich ist, jede Brücke, jeden Karabiner im Fels, jedes Seil jährlich von Experten überprüfen zu lassen. Der Ausweg? Eine Schließung der Wege, wobei allein der Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ laut einem oberstgerichtlichen Urteil auch nicht reicht. „…denn einem Wanderer sei es nicht zuzumuten, selbst festzustellen, ob der Weg für ihn sicher sei oder nicht…“ erklärte [[Brigitte Slupetzky]], Vorsitzende des Salzburger Alpenvereins.  
  
 
„Wir stehen zur Wegeerhaltung, aber es geht um die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit, dass die Eigenverantwortung im Naturraum stärker werden muss“ meinte Dr. Wadsack und wurde ergänzt von DI Peter Kapelari, Referent für Hütten und Wege „Wir wollen keine Besenreine Wege. Wir brauchen aber auch die Wege, um unseren Hütten das Überleben zu garantieren. Dem Wanderer muss klar werden, dass man sich in der Natur nicht hundertprozentig gegen alle Gefahren absichern kann“.  
 
„Wir stehen zur Wegeerhaltung, aber es geht um die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit, dass die Eigenverantwortung im Naturraum stärker werden muss“ meinte Dr. Wadsack und wurde ergänzt von DI Peter Kapelari, Referent für Hütten und Wege „Wir wollen keine Besenreine Wege. Wir brauchen aber auch die Wege, um unseren Hütten das Überleben zu garantieren. Dem Wanderer muss klar werden, dass man sich in der Natur nicht hundertprozentig gegen alle Gefahren absichern kann“.  

Version vom 25. November 2009, 15:29 Uhr

AV Salzburg
Logo
Voller Name Oesterreichischer Alpenverein
Sektion Salzburg
Vorsitzender Dr. Heinz Slupetzky
Adresse Nonntaler Hauptstraße 86
5020 Salzburg
Telefon: (06 62) 82 26 92
Homepage {{{website}}}
E-Mail service@alpenverein-salzburg.at

Die Sektion Salzburg des Oesterreichen Alpenvereines ist mit 31.143 Mitgliedern (Stand 2008) der größte Bergsportverein des Landes Salzburg. Er bietet seinen Mitgliedern eine breite Palette an alpiner Ausbildung und ganzjährig ein reichhaltiges Tourenprogramm. Für Indoor-Kletterer steht eine gut ausgestattete Kletterhalle in Seekirchen zur Verfügung.

Geschichte

Die Sektion Salzburg wurde am 16. September 1948 gegründet.

Vereinsstruktur

Neben dem Hauptsitz in der Stadt Salzburg gibt es 7 Ortsgruppen:

Schutzhütten

Tourenprogramm

Das umfangreiche Tourenprogramm steht allen Alpenvereinsmitgliedern zur Verfügung.

Alpines Ausbildungsprogramm

Die OeAV Sektion Salzburg bietet ein umfangreiches alpines Ausbildungsprogramm für Alpenvereinsmitgliedern an.

Das vollständige Kursprogramm - siehe Weblinks.

Probleme der Zukunft

Die Jahreshauptversammlung des österreichischen Alpenvereins (ÖAV) in der Halleiner Salzberghalle am 17. Oktober 2009 nahm der Vorstand zum Anlass, um auf die Problematik der Wegeerhaltung hinzuweisen. 44.000 ehrenamtliche Helferstunden sind jährlich notwendig um rund 26.000 Kilometer Wander- und Bergwege in Österreich instand zu halten. Dafür investiert der ÖAV jährlich rund € 600.000.--. Dr. Christian Wadsack, Alpenvereinspräsident, nannte zwei Probleme, die nun auftauchen.

Investitionen aufgrund des Ansteigen der Permafrostgrenze im Gebirge

Zum einen die großen Investitionen, die in jüngere Zeit aufgrund des Ansteigen der Permafrostgrenze im Gebirge das komplette Verlegen ganzer Wander- und Bergwege erforderlich macht. Aufgetautes Gestein bricht ab und zerstört oft über viele hundert Meter alte Wege. Dazu nehmen sich dann Unterstützungen von öffentlicher Hand, wie beispielsweise € 99.000.— vom Land Salzburg bescheiden aus, wenn man hört, dass Kärnten € 220.000.— dem ÖAV dafür zur Verfügung stellt.

Gerichtlich festgestellte Haftungen

Ein zunehmend nicht mehr zu bewältigendes Problem stellen aber gerichtlich festgestellte Haftungen des ÖAV dar.

Beispiel 1: Da turnt beispielsweise ein Kind auf einem Gipfelkreuz herum, fällt mit diesem um und verletzt sich. Ein Drittel Schuld wird der Republik Österreich zugewiesen, weil die Lehrkraft ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, ein Drittel trägt der ÖAV als „Erhalter“ des Gipfelkreuzes und ein Drittel der Gipfelkreuzerrichter, weil er es nicht „stabil“ genug errichtet hatte.

Beispiel 2: Ein 150 kg schwerer Mann lehnte sich an ein Geländer eines Wanderweges am Attersee und brach ins Gelände ab. Der Bürgermeister wurde als Wegeerhalter, als unbescholtener Bürger, zu einer persönlichen unbedingten Geldstrafe verurteilt. Er hätte jährlich einen Holzsachverständigen die Geländer überprüfen lassen müssen.

Die Liste der Klagen und Verurteilungen zur Haftung ließe sich nun fortsetzten, wie Dr. Andreas Ermacora, Vizepräsident des ÖAV und Rechtsanwalt, ausführte. Fakt ist, dass es dem ÖAV finanziell unmöglich ist, jede Brücke, jeden Karabiner im Fels, jedes Seil jährlich von Experten überprüfen zu lassen. Der Ausweg? Eine Schließung der Wege, wobei allein der Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ laut einem oberstgerichtlichen Urteil auch nicht reicht. „…denn einem Wanderer sei es nicht zuzumuten, selbst festzustellen, ob der Weg für ihn sicher sei oder nicht…“ erklärte Brigitte Slupetzky, Vorsitzende des Salzburger Alpenvereins.

„Wir stehen zur Wegeerhaltung, aber es geht um die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit, dass die Eigenverantwortung im Naturraum stärker werden muss“ meinte Dr. Wadsack und wurde ergänzt von DI Peter Kapelari, Referent für Hütten und Wege „Wir wollen keine Besenreine Wege. Wir brauchen aber auch die Wege, um unseren Hütten das Überleben zu garantieren. Dem Wanderer muss klar werden, dass man sich in der Natur nicht hundertprozentig gegen alle Gefahren absichern kann“.

Weblinks

Quellen