Salzburger Hofmusik: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Matthäus Lang]] machte aus der Cantorey eine Gruppe vorzüglicher Sänger und Instrumentalisten, die zumeist aus 18 Personen bestand: sieben Knaben standen acht Trompeter gegenüber, hinzu kamen noch Organisten wie der [[Radstadt|Radstädter]] [[Paul Hofhaimer]] oder Komponisten wie [[Heinrich Finck]]. | [[Matthäus Lang]] machte aus der Cantorey eine Gruppe vorzüglicher Sänger und Instrumentalisten, die zumeist aus 18 Personen bestand: sieben Knaben standen acht Trompeter gegenüber, hinzu kamen noch Organisten wie der [[Radstadt|Radstädter]] [[Paul Hofhaimer]] oder Komponisten wie [[Heinrich Finck]]. | ||
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2021, 09:17 Uhr
Über das gleichnamige Salzburger Musikensemble mit historischer Aufführungspraxis informiert der Artikel Salzburger Hofmusik (Ensemble).
Die Salzburger Hofmusik erreichte bis zur Auflösung des Hofstaates 1807 zeitweise europäisches Spitzenniveau. Sie setzte sich aus unterschiedlichen Ensembles zusammen.
Geschichte
Bis 1597 war die Hofmusik des Erzbischofs in zwei Bereiche getrennt. Auf der einen Seite stand die vom Landesherrn bestellte Musik bei Hof, die sogenannte Cantorey. Daneben existierte aber auch die vom Domkapitel unterhaltene Dommusik. Zusätzlich waren auch die Bläserensembles, Trumetterey genannt, von wichtiger Bedeutung.
Einzelne Regenten leisteten sich nebenbei dann auch immer wieder eigene Ensembles. So zum Beispiel die Pilgrimskapelle des Fürsterzbischof Pilgrim II. Ende des 14. Jahrhunderts.
Matthäus Lang machte aus der Cantorey eine Gruppe vorzüglicher Sänger und Instrumentalisten, die zumeist aus 18 Personen bestand: sieben Knaben standen acht Trompeter gegenüber, hinzu kamen noch Organisten wie der Radstädter Paul Hofhaimer oder Komponisten wie Heinrich Finck.
Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau war es vorbehalten, die endgültige Struktur der Salzburger Hofmusik einzurichten, in dem er ab 1597 die Hofmusik und Dommusik unter die Fittiche eines Hofkapellmeisters legte. In dieser Form blieb die Hofmusik bis zum Ende des Hofstaats 1807 erhalten.
Quelle
- Haslinger, Adolf, Mittermayr, Peter (Hrsg.): "Salzburger Kulturlexikon", Residenz Verlag, Salzburg-Wien-Frankfurt/Main 2001, ISBN 3-7017-1129-1