Rupert Starch: Unterschied zwischen den Versionen
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Starch studierte an der Benediktineruniversität seiner Geburtstadt. Nach Beendigung des Studiums legte er in [[Benediktinerstift Admont|Admont]] am [[25. Juli]] [[1720]] seine Ordensgelübde ab. Am [[31. Oktober]] [[1740]] promovierte er zum Dr. iur. und übernahm den Lehrstuhl für Kirchenrecht, gleichzeitig erhielt er die Ernennung zum salzburgischen geistlichen Rat. 1748/49 war er auch [[Liste der Dekane der Juridischen Fakultät der Benediktineruniversität Salzburg|Dekan]] der Juridischen Fakultät. Neben seiner Universitätstätigkeit war er auch ein gefragter Gutachter in rechtlichen Angelegenheiten. [[1749]] beendete er seine Lehrtätigkeit an der Salzburger Universität und ging in sein Heimatkloster zurück, wo er [[1760]] verstarb. | Starch studierte an der Benediktineruniversität seiner Geburtstadt. Nach Beendigung des Studiums legte er in [[Benediktinerstift Admont|Admont]] am [[25. Juli]] [[1720]] seine Ordensgelübde ab. Am [[31. Oktober]] [[1740]] promovierte er zum Dr. iur. und übernahm den Lehrstuhl für Kirchenrecht, gleichzeitig erhielt er die Ernennung zum salzburgischen geistlichen Rat. 1748/49 war er auch [[Liste der Dekane der Juridischen Fakultät der Benediktineruniversität Salzburg|Dekan]] der Juridischen Fakultät. Neben seiner Universitätstätigkeit war er auch ein gefragter Gutachter in rechtlichen Angelegenheiten. [[1749]] beendete er seine Lehrtätigkeit an der Salzburger Universität und ging in sein Heimatkloster zurück, wo er [[1760]] verstarb. | ||
Version vom 26. November 2018, 15:49 Uhr
Rupert Starch OSB (* 13. Jänner 1700 in Salzburg; † 1. März 1760 in Admont) war Professor an der Benediktineruniversität Salzburg.
Leben
Starch studierte an der Benediktineruniversität seiner Geburtstadt. Nach Beendigung des Studiums legte er in Admont am 25. Juli 1720 seine Ordensgelübde ab. Am 31. Oktober 1740 promovierte er zum Dr. iur. und übernahm den Lehrstuhl für Kirchenrecht, gleichzeitig erhielt er die Ernennung zum salzburgischen geistlichen Rat. 1748/49 war er auch Dekan der Juridischen Fakultät. Neben seiner Universitätstätigkeit war er auch ein gefragter Gutachter in rechtlichen Angelegenheiten. 1749 beendete er seine Lehrtätigkeit an der Salzburger Universität und ging in sein Heimatkloster zurück, wo er 1760 verstarb.