Schneeräumung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Schneeräumung''' ist trotz schwankender Niederschläge im Winter auch 2010 unerlässlich.
 
'''Schneeräumung''' ist trotz schwankender Niederschläge im Winter auch 2010 unerlässlich.
  

Version vom 4. Februar 2017, 22:24 Uhr

Schneeräumung ist trotz schwankender Niederschläge im Winter auch 2010 unerlässlich.

Allgemeines

Zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends müsse der österreichische Staatsbürger seinen Gehsteige und -wege längs seines Grundbesitzes so von Schnee und Eis freihalten, dass dieser gefahrlos für jedermann benützbar sei. So jedenfalls, steht es im Gesetz. Bei besonders ergiebigen Schneefall, so räumte man im Dezember 2010 im Büro der in der Stadt Salzburg für diese Probleme zuständigen Stadträtin Claudia Schmidt (ÖVP) ein, reiche allerdings das Freihalten eines 60-Zentimeter-Korridors (vorübergehend) aus.

Wohin mit dem Schnee

Von Gesetz wegen ist es nicht gestattet, Schnee auf öffentliche Fahrbahnen zu schaufeln. Da man die Freihaltepflicht der Gehsteige und -wege hat, ist man im Notfall dazu verpflichtet, den Schnee auf eigene Kosten abtransportieren zu lassen.

Risiko

Selbst wenn der Magistrat Salzburg bei der Schneeräumung und allfällig notwendigem Abtransport auf eigene Kosten milde in der Beurteilung einzelner Fälle vorgeht, so besteht aber die Gefahr, dass Versicherungen in Schadensfällen beim Grundbesitzer regressieren.

Räumkommandos der Stadt Salzburg

Im Winter 2010/2011 standen in der Stadt Salzburg zum Einsatz:

  • sechs Streusalz-Lkw
  • fünf Splittstreu-Laster
  • drei Unimog
  • 39 Pflüge
  • 22 Schneefräsen
  • elf Saugi
  • 14 Transport-Lkw
  • acht Kleinlaster

Siehe auch

Quelle

"Salzburger Nachrichten", 21. Dezember 2010