Landes-Verfassungsgesetz 1999: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Landes-Verfassungsgesetz 1999''' ist staatsrechtliche Grundlage des [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landes Salzburg]] und damit innerhalb der [[Landesverfassung]] das wichtigste [[Landesverfassungsgesetz]] <!--Es gibt mehrere Landesverfassungsgesetze (Gesetze im Verfassungsrang), aber (derzeit) nur ein Landes-Verfassungsgesetz -->.
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Das '''Landes-Verfassungsgesetz 1999''', kurz L-VG, ist staatsrechtlich die Grundlage für das [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] und die [[politische Gliederung]] von seinem Staatsgebiet, der Staatsgewalt und dem Staatsvolk. Innerhalb der [[Landesverfassung]] ist es das wichtigste [[Landesverfassungsgesetz]].
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<!--Es gibt mehrere Landesverfassungsgesetze (Gesetze im Verfassungsrang), aber (derzeit) nur ein Landes-Verfassungsgesetz -->
  
 
== Beschreibung ==
 
== Beschreibung ==

Version vom 24. April 2016, 09:53 Uhr

Das Landes-Verfassungsgesetz 1999, kurz L-VG, ist staatsrechtlich die Grundlage für das Bundesland Salzburg und die politische Gliederung von seinem Staatsgebiet, der Staatsgewalt und dem Staatsvolk. Innerhalb der Landesverfassung ist es das wichtigste Landesverfassungsgesetz.

Beschreibung

Das Land Salzburg ist auf Grund des Gesetzes vom 25. November 1920, Salzburger Landesgesetzblatt (LGBl) Nr 168, und des Art 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ein selbstständiges Land des Bundesstaates Österreich.

Geschichte

Die Provisorische Landesversammlung für das Land Salzburg beschloss am 7. November 1918 eine neue Verfassung für das Land Salzburg.
Damit endete das Kronland Herzogtum Salzburg.

Das erste, moderne und demokratische Landes-Verfassungsgesetz wurde vom Salzburger Landtag am 16. Februar 1921 beschlossen und mit LGBl Nr 44/1921 kundgemacht.

Dieses Landesverfassungsgesetz wurde im Jahr 1931 unter Berücksichtigung von fünf zwischenzeitlich ergangenen Novellen als Landes-Verfassungsgesetz vom 16. Februar 1921 in der Fassung des L.G.Bl. Nr. 11 vom Jahre 1931 wiederverlautbart:

Unter Berücksichtigung der Novelle LGBl. Nr. 31 vom Jahre 1934 und des Artikels I des Landesverfassungsgesetzes vom 7. Februar 1946, LGBl. Nr. 39/1946, wurde es als Landesverfassungsgesetz 1945 mit LGBl Nr 1/1947 wiederverlautbart:

Das genannte Landes-[1]Verfassungsgesetzes 1945 wurde im Jahr 1999 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen als Landes-Verfassungsgesetz 1999 wiederverlautbart:

Anmerkung

  1. Bindestrich gemäß LGBl Nr 71/1975.

Siehe auch

Weblink