Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Dezember 2014, 20:58 Uhr

Die Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie ist eine der 14 Abteilungen des Amtes der Landesregierung.

Untergliederung und Aufgaben

Die Abteilung untergliedert sich in verschiedene Fachabteilungen, Referate und Fachreferent(inn)en mit einer Vielfalt von Aufgaben:[1]

  • [abteilungsunmittelbare Referate und Fachreferate]
    • Referat 4/01: Allgemeine Rechtsangelegenheiten: Zuständig ua. für rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft, soferne sie nicht anders zugeteilt sind, Angelegenheiten der Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes und Rechtsangelegenheiten des Energiewesens
    • Referat 4/02: Landesforstdirektion
    • Referat 4/03: Landesveterinärdirektion
    • Fachreferent(in) 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
  • Fachabteilung 4/1: Agrarbehörde Salzburg
    • Referat 4/11: Rechtsangelegenheiten der Bodenreform, Sachverständigendienst für Jagd und Fischerei, Arbeitsinspektion für Land- und Forstwirtschaft
    • Referat 4/12: Technische Angelegenheiten der Zusammenlegung und Flurbereinigung (… land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke)
  • Fachabteilung 4/2: Landwirtschaft und ländlicher Raum
    • Referat 4/21: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
    • Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
    • Referat 4/23: Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen: zuständig ua. für allgemeine wirtschaftliche Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft, grundsätzliche Angelegenheiten der Landwirtschaftsförderung, der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, der Gemeinschaftsinitiativen sowie deren Abwicklung, soweit sie nicht anders zugeteilt sind

Leiter

Abteilungsleiter ist seit 2013 Hofrat Dr. Franz Hauthaler.
Vorgänger waren ua. Josef Schwaiger (2004 – 2013), Hofrat Ing. Dr. Karl Mayr (199x bis Ende 2003), Dr. Hans Pallauf (bis 199x) und Dr. Estolf Merlingen.

Geschichte

Die Abteilung entstand unter ihrer heutigen Bezeichnung mit 1. Juli 2009, indem die damalige Abteilung 4: Land- und Forstwirtschaft von der damaligen Abteilung 15: Wirtschaft, Tourismus und Energie das Fachreferat „Energiewirtschaft und –beratung“ und von der Abteilung 6: Landesbaudirektion die Fachabteilung „Wasserwirtschaft“ mit den Referaten „Schutzwasserwirtschaft, Gewässerpflege und kulturtechnische Maßnahmen“, „Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbautechnischer Sachverständigendienst“ sowie „Hydrographischer Landesdienst“ übernahm; zugleich wurde sie mit einem neuen, klingenden Namen versehen. Anlass dieser Änderung war die Neubildung der Landesregierung nach der Landtagswahl 2009.[2]

Quellen