Residenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines Landesfürsten.
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Eine '''Residenz''' ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines  Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.
  
 
== Wortherkunft ==
 
== Wortherkunft ==
Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von ''residere'', übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;
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Die ethymologische Ableitung ''Residenz'' ist vom mittellateinischen ''residentia'' entlehnt von lateinischen ''re-sidere'', übersetzt 'sich niederlassen, verweilen' (Die Wörter sedere und sitzen haben die gleiche indogermanische Sprachwurzel); Residenz bezeichnet seit der frühen Neuzeit also einen fürstlichen Wohnsitz.
  
 
== Begriff ==
 
== Begriff ==
 
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
 
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
* Sitz eines regierenden Fürsten
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* Sitz eines regierenden Fürsten oder hohen geistlichen Würdenträgers.
* Hauptstadt eines Landes
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* Amtssitz eines Landes
  
 
== Salzburg ==
 
== Salzburg ==
In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei Residenzen: die [[Alte Residenz|Alte]] und die [[Neue Residenz]]. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erlebt die [[Stadt Salzburg]] und Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600.  
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In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:  
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* die [[Alte Residenz]] und  
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* die [[Neue Residenz]] (früher auch Residenz-Neugebäude).  
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Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die [[Stadt Salzburg]] unter Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600.
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* Das [[Erzbischöfliches Palais|erzbischöfliche Palais]] kann ebenfalls als Residenz verstanden werden.
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Daneben sind erwähnenswert:
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* [[Chiemseehof]], im Kern schon [[1216]] als Residenz für den [[Bischof von Chiemsee]] erbaut
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* [[Berchtesgadener Hof]], von [[1211]] bis nach [[1800]] eine Residenz des jeweiligen [[Pröpste, Fürstpröpste und Administratoren der Fürstpropstei Berchtesgaden|Fürstprobstes]] von [[Berchtesgaden]]
  
 
== Quelle ==
 
== Quelle ==

Aktuelle Version vom 11. Januar 2024, 21:39 Uhr

Grundriss der Hochfürstlich-Erzbischöflichen Haupt und Residenz Stadt Salzburg 1789

Eine Residenz ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen re-sidere, übersetzt 'sich niederlassen, verweilen' (Die Wörter sedere und sitzen haben die gleiche indogermanische Sprachwurzel); Residenz bezeichnet seit der frühen Neuzeit also einen fürstlichen Wohnsitz.

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder hohen geistlichen Würdenträgers.
  • Amtssitz eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:

Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die Stadt Salzburg unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Daneben sind erwähnenswert:

Quelle