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=== Ausübung der Fischerei ===
 
=== Ausübung der Fischerei ===
Für die Ausübung der Fischerei muss man neben der privatrechtlichen Erlaubnis („Lizenz“) für das jeweilige Gewässer im Besitz einer gültigen Fischerkarte sein. Diese gibt es als Gastfischerkarte (für einen Tag und für sieben Tage) und als Jahresfischerkarte. Für die Jahresfischerkarte braucht man eine Fischerprüfung, die der Landesfischereiverband Salzburg abnimmt.
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Für die Ausübung der Fischerei muss man neben der privatrechtlichen Erlaubnis ("Lizenz“) für das jeweilige Gewässer im Besitz einer gültigen Fischerkarte sein. Diese gibt es als Gastfischerkarte (für einen Tag und für sieben Tage) und als Jahresfischerkarte. Für die Jahresfischerkarte braucht man eine Fischerprüfung, die der Landesfischereiverband Salzburg abnimmt.
    
Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedarf der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss.
 
Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedarf der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss.