Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedarf der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss. | Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedarf der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss. |