Salzburger Volksliedchor: Unterschied zwischen den Versionen

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Die musikalische Leitung hat Mag.<sup>a</sup><ref>{{Magistra}}</ref> Burgi Vötterl, um die organisatorischen Belange kümmert sich Mag.<sup>a</sup>  Berta Wagner.
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* Prof. [[Harald Dengg]], Neffe des vorigen, Leiter des [[Salzburger Volkskultur|Referates für Salzburger Volkskultur]], [[1968]] - [[2001]]
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* Prof. [[Harald Dengg]], Neffe des vorigen, Leiter des [[Salzburger Volkskultur|Referates für Salzburger Volkskultur]], [[1968]]-[[2001]]
 
* Mag.<sup>a</sup> [[Burgi Vötterl]], Tochter des vorigen, seit [[2001]]
 
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* [http://www.salzburgervolksliedchor.at/  Homepage des Salzburger Volksliedchores mit Hörproben]
 
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==Fußnoten ==
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==Einzelnachweise ==
 
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Aktuelle Version vom 20. März 2022, 09:51 Uhr

Der Salzburger Volksliedchor wurde 1950 von Prof. Sepp Dengg ins Leben gerufen und sieht seine Hauptaufgabe in der jährlichen Mitgestaltung des Salzburger Adventsingens im Großen Festspielhaus.

Leitung

Die musikalische Leitung hat Mag.a[1] Burgi Vötterl, um die organisatorischen Belange kümmert sich Mag.a Berta Wagner.

Ziele

Die Pflege des traditionellen zeitgemäßen Volksliedes und Chorjodlers stellen eine wesentliche Aufgabe des Volksliedchors dar. Daneben sind aber auch schöne Chorwerke aus alter und neuer Zeit musikalische Schwerpunkte der Jahresarbeit. Neben dem Salzburger Adventsingen tritt der Chor mit Chorkonzerten, mit Frühlingssingen sowie Passions- und Mariensingen an die Öffentlichkeit.

Die Chorstärke beträgt im Frühjahr etwa 40 - 50 Sängerinnen und Sänger und wird im Herbst für das Adventsingen auf 80 Mitwirkende erweitert.

Salzburger Adventsingen

Noch 1950, dem Gründungsjahr des Chors durch Prof. Sepp Dengg, lud Tobi Reiser d. Ä. den Chor ein, an der Gestaltung des damals ebenfalls noch jungen Adventsingens mitzuwirken. Aus dieser Einladung wurde dann eine Zusammenarbeit, die mit einer Unterbrechung in den 1960er-Jahren bis heute andauert.

Die Leiter des Chores

Quellen und Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.