Kurgütesiegel Salzburg 1985: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
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Das Kurgütesiegel wurde 1985 als Qualitätsprädikat eingeführt, damit sich [[Kurhotel]]s der Privatwirtschaft, die auch über eine Betriebsbewilligung als Kuranstalt verfügen, mit ihrem Angebot an qualitätsvollen Gesundheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung eines anerkannten [[Heilvorkommen]]s, insbesondere von [[Heilquelle]]n, gegenüber der starken Konkurrenz durch [[Kuranstalt]]en und Rehabilitationszentren, die von gesetzlichen Sozialversicherungen in der staatlich reglementierten Gesundheitsversorgung betrieben wurden, fachlich positionieren, sowie gegenüber der Hotellerie im Tourismus und deren Bade- und Saunaanlagen, sowie Wellnessangeboten fachlich differenzieren konnten.
Das Kurgütesiegel wurde 1985 als Qualitätsprädikat eingeführt, damit sich [[:Kategorie:Kurhotel|Kurhotel]]s der Privatwirtschaft, die auch über eine Betriebsbewilligung als [[Kuranstalt]] verfügen, mit ihrem Angebot an qualitätsvollen Gesundheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung eines anerkannten [[Heilvorkommen]]s, insbesondere von [[Heilquelle]]n, gegenüber der starken Konkurrenz durch Kuranstalten und Rehabilitationszentren, die von gesetzlichen Sozialversicherungen in der staatlich reglementierten Gesundheitsversorgung betrieben wurden, fachlich positionieren, sowie gegenüber der Hotellerie im Tourismus und deren Bade- und Saunaanlagen, sowie Wellness-Angeboten fachlich differenzieren konnten.


Ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Gütesiegels vorlagen oder nicht vorlagen, hat damals eine Kommission auf Basis der damaligen Kriterien und Richtlinien auf Antrag überprüft. In der Kommission unter dem Vorsitz der Wirtschaftskammer vertreten waren das [[Amt der Salzburger Landesregierung]], die [[Landessanitätsdirektion]], die [[Ärztekammer für Salzburg]], das [[Forschungsinstitut Gastein Tauernregion]], sowie der Österreichische Kurärzteverband.
Ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Gütesiegels vorlagen oder nicht vorlagen, hatte damals eine Kommission auf Basis der damaligen Kriterien und Richtlinien auf Antrag überprüft. In der Kommission unter dem Vorsitz der Wirtschaftskammer vertreten waren das [[Amt der Salzburger Landesregierung]], die [[Landessanitätsdirektion]], die [[Ärztekammer für Salzburg]], das [[Forschungsinstitut Gastein Tauernregion]], sowie der Österreichische Kurärzteverband.
   
   
Die Kommisson hatte das Kurgütesiegel [[1986]] an 59 Betriebe in Salzburg verliehen. <ref>[[Salzburger Wirtschaft]], 30. Oktober 1986</ref>
Die Kommission hatte das Kurgütesiegel [[1986]] an 59 Betriebe in Salzburg verliehen. <ref>[[Salzburger Wirtschaft]], 30. Oktober 1986</ref>


Seitdem erfolgten weder Überprüfungen der Kurgütesiegel-Betriebe noch weitere Verleihungen.
== Quelle ==
* Anonymer Nutzer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen der [[Wirtschaftskammer Salzburg]], Fachgruppe Gesundheitsbetriebe


== Quellen ==
== Einzelnachweis ==
* [[Benutzer:xxlstier|Mag. Thomas Schmiedbauer]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen der [[Wirtschaftskammer Salzburg]], Fachgruppe Gesundheitsbetriebe
 
== Fußnoten ==
<references/>
<references/>


{{SORTIERUNG:Kurgütesiegel, Salzburg 1985}}
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[[Kategorie:Tourismus (Geschichte)|Kurgütesiegel]]
[[Kategorie:Auszeichnung]]
[[Kategorie:Tourismus]]
[[Kategorie:Tourismus (Geschichte)]]
[[Kategorie:Kur]]
[[Kategorie:Kur]]
[[Kategorie:Heilvorkommen]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Heilquelle]]
[[Kategorie:Wirtschaft (Geschichte)]]
[[Kategorie:Übernachtung]]
[[Kategorie:Hotel]]
[[Kategorie:Kurhotel]]

Aktuelle Version vom 31. August 2020, 09:45 Uhr

Das Kurgütesiegel – Staatlich anerkannter Kurbetrieb – Salzburg war ein Gütesiegel der Wirtschaftskammer Salzburg von 1985.

Geschichte

Das Kurgütesiegel wurde 1985 als Qualitätsprädikat eingeführt, damit sich Kurhotels der Privatwirtschaft, die auch über eine Betriebsbewilligung als Kuranstalt verfügen, mit ihrem Angebot an qualitätsvollen Gesundheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung eines anerkannten Heilvorkommens, insbesondere von Heilquellen, gegenüber der starken Konkurrenz durch Kuranstalten und Rehabilitationszentren, die von gesetzlichen Sozialversicherungen in der staatlich reglementierten Gesundheitsversorgung betrieben wurden, fachlich positionieren, sowie gegenüber der Hotellerie im Tourismus und deren Bade- und Saunaanlagen, sowie Wellness-Angeboten fachlich differenzieren konnten.

Ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Gütesiegels vorlagen oder nicht vorlagen, hatte damals eine Kommission auf Basis der damaligen Kriterien und Richtlinien auf Antrag überprüft. In der Kommission unter dem Vorsitz der Wirtschaftskammer vertreten waren das Amt der Salzburger Landesregierung, die Landessanitätsdirektion, die Ärztekammer für Salzburg, das Forschungsinstitut Gastein Tauernregion, sowie der Österreichische Kurärzteverband.

Die Kommission hatte das Kurgütesiegel 1986 an 59 Betriebe in Salzburg verliehen. [1]

Quelle

  • Anonymer Nutzer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen der Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Gesundheitsbetriebe

Einzelnachweis

  1. Salzburger Wirtschaft, 30. Oktober 1986