Sondergericht Salzburg
Das Sondergericht Salzburg war ein Gericht außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Zeit des Nationalsozialismus in Salzburg und anderswo.
Einleitung
Sondergerichte unterscheiden sich im juristischen Sinn von Militärgerichten, dem Volksgerichtshof und den Standgerichten in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs. Schon am 21. März 1933 wurde reichsweit für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet, nach dem Anschluss auch in Österreich.
Besonderheiten
Sondergerichte traten besonders durch die massenhafte Verhängung von Todesstrafen bzw. langjährigen Zuchthausstrafen oder Inhaftierung in Konzentrationslagern hervor, wobei die Gründe oft geringfügig waren.
Sondergerichte sind als Teil des nationalsozialistischen Unrechtsstaates anzusehen, die Gesamtzahl der Todesurteile (Sondergerichte, Volksgerichtshof und ordentliche Gerichte, ohne Militärgerichte) betrug rund 16 500. Davon haben allein die Sondergerichte etwa 11 000 Todesurteile verhängt.
Sondergericht Salzburg
- Dr. Hans Meyer , Vorsitzender des »Sondergerichtes« von 1939 bis 1943; Dr. Karl Klemenz und Dr. Franz Tusch ab 1943
- Beisitzer waren Dr. Matthias Altrichter, Josef Hinterholzer, Walter Lürzer, Dr. Hubert Meder, Anton Niedermayr, Dr. Julius Poth, Dr. August Rigele, Oskar Sacher und Dr. Oskar Strauß;
Es lässt sich feststellen, dass keiner dieser Juristen nach dem Krieg für ihre Tätigkeit am Sondergericht sich vor einem Gericht verantworten musste. Im Gegenteil, viele von ihnen konnten als Juristen weiter arbeiten, da sie Nutznießer der »Minderbelastetenamnestie« (1948) waren.
Das Sondergericht Salzburg verhängte insgesamt 71 Todesurteile, 26 unter dem Vorsitz von Dr. Hans Meyer und 45 unter dem Vorsitz von Dr. Karl Klemenz und Dr. Franz Tusch. Die in Salzburg verhängten Todesurteile wurden vorwiegend in der Justizanstalt München-Stadelheim vollstreckt.