Schiffherrnprivileg

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Schiffherrnprivileg vom 4. Juli 1267 war eine von Erzbischof Wlodizlaus von Schlesien erlassene Ordnung, die die Salzschifffahrt auf der Salzach zwischen Hallein und Laufen regelte.

Geschichte

Das Streben der Fertiger nach möglichst hohem Gewinn brachte dem Erzbischof eine Reihe von Problemen, die den geregelten Salzhandel und den Absatz des Halleiner Salzes gefährdeten.

  • Verwendung unterschiedlicher, oft wenig geeigneter Schiffstypen
  • Einsparungen bei der Zahl der angeheuerten Schiffsleute
  • Einsatz billiger, fremder Arbeitskräfte, die mit dem Lauf des Flusses nicht vertraut waren

Unmittelbarer Anlass für das Eingreifen des Erzbischofs war ein Streit, der unter Laufner Schiffsherrn um Schiffsrechte ausgebrochen war.

In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bildete sich in Laufen eine Gruppe von Schiffseignern, die ihre Schiffe zum Salztransport vermieteten. In späteren Quellen werden sie als Schiffsherrn (domini navium) bezeichnet.

Erzbischof Wlodizlaus von Schlesien übertrug 27 Laufener Bürgern je ein Schiffrecht (ius navigii), das den Besitz von Schiffen und das Ausüben der Schifffahrt beinhaltete. Um die Chancengleichheit für alle zu sichern, durfte ein Schiffherr nur zwei große (Aschen) und ein kleines (Sechser) Schiff besitzen.

Voraussetzung für die Verleihung des Rechts war die persönliche Anwesenheit des Schiffsherrn in Laufen. In der deutschen Fassung der Ordnung aus dem Jahr 1343 wird diese Bestimmung noch strenger formuliert. Der Schiffherr musste in Laufen wohnen, ein Haus besitzen und Bürger der Stadt sein. Die Bestimmung, dass der Dienst für den Erzbischof den Schiffherrn berechtigt, abwesend zu sein, wurde später von Erzbischöfen benutzt, um Schiffrechte an Adelige zu vergeben, die nie Bürger von Laufen waren. So hatte zwar die Familie der Kuchler sieben Schiffrechte in ihrem Besitz, ließen sie sich nie in Laufen nieder.

Quellen

Themen rund um die Salzach