Salzburgische Schifordnung zu Lauffen

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Die " Salzburgische Schifordnung zu Lauffen" war eine am 9. März 1581 von Fürsterzbischof Johann Jakob Kuen von Belasy erlassene Ordnung, die die Aufgaben der einzelnen Personengruppen, die Tarife und die Arbeitslöhne für die Salzschifffahrt auf der Salzach enthielt.

Personen

An der Spitze der erzbischöflichen Beamten in Laufen, wo die Organisation der Schifffahrt konzentriert war, stand der Pfleger von Laufen. Er war zugleich Vorsitzender des Schiffsgerichts (Obristschöffrichter), das über alle Streitfälle und Rechtsverletzungen zwischen Hallein und Passau entschied. Der Anspruch, dass seine Kompetenzen bis Passau reichen sollten, wurde jedoch von bayrischer Seite bestritten und ihm 1616 für bayrisches Gebiet entzogen.

Als Beisitzer beim Schiffsgericht fungierten der Umgeher. Er war Verwalter der erzbischöflichen Salzschiffe, hob die Schiffsmieten ein und hatte die Aufsicht über die Schiffsbauer (Schopper). Als Unterstützung hatte er den Schiffschreiber, der ihn aber auch überwachen sollte. Gemeinsam mit vier beeideten Hebern und Fassern, die für das ordnungsgemäße Beladen der Schiffe verantwortlich waren, kontrollierte er die Exportquote für das Salz der Saline Schellenberg. Dem Umgeher unterstanden auch sieben bis zwölf Schiffknechte, denen die unmittelbare Aufsicht über die Schiffsleute oblag. Ebenso mussten sie die Einstellung der Schifffahrt bei Hochwasser kontrollieren und waren für die in Altach liegenden Salzschiffe verantwortlich.

Schiffknechte, Heber und Fasser waren aber keine Beamte des Fürsterzbischofs, sondern arbeiteten als selbständige Handwerker.

Fahrstrecken und Gewicht

Für die Hallfahrt nach Passau wurde eine Ladung von ca. 14,3 Tonnen in 186 Kufen festgelegt. Dazu kamen noch 23 ganze Salzstöcke auf das Schiff, da sich das Salz setzte und die Kufen in Laufen und Passau mit ihnen aufgefüllt wurden.

Für die Scheibfahrten nach Burghausen betrug die Ladung ca. 14,8 Tonnen Salz in 187 Kufen. Dazu kamen noch zwanzig Setzfuder.

Zunehmender Holzmangel führte dazu, dass etwa ein Viertel der Salzmenge nicht mehr in Kufen, sondern in "gespötterten Fudern", in Latten eingeschlagene Salzstöcke, transportiert wurde. Bei den Hallfahrten waren dies 233 Stück, bei den Scheibfahrten 240 Stück.

Tarife

Die Tarife betrugen je nach Fahrstrecke und Schiffsgröße 60 bis 240 Pfennige.

Quelle

  • Heinz Dopsch, Hans Roth (Hrsg.): Laufen und Oberndorf - 1 250 Jahre Geschichte, Wirtschaft und Kultur an beiden Ufern der Salzach, Laufen und Oberndorf, 1998, S. 76 bis 77
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