Ramingsteiner Bergordnung
Die Ramingsteiner Bergordnung (Magna Charta Ramingstein) wurde von Fürsterzbischof Sigmund I. von Volkersdorf am 1. Oktober 1459 erlassen.
Inhalt
Die Geschichte des Ramingsteiner Silbererzbergbaus geht auf das Jahr 1443 zurück. 1459 wurde er aber erstmals - auf Wunsch der Bergleute und Grubenmeister - urkundlich geregelt. Die Bergordnung ist in 44 Abschnitte gegliedert, die zum Teil von älteren Bergordnungen anderer Orte übernommen wurden, in jedem Fall aber ausschließlich für Ramingstein erlassen wurden. So dürften acht Abschnitte aus dem Zeiringer Bergrecht von 1339 stammen, 33 weitere gehen auf die Bergrechte von Gastein und Rauris zurück.
Die Ramingsteiner Bergordnung regelt die Verleihung der Gruben durch einen Bergrichter oder, in Ausnahmefällen, den Grundherren. Weiters wird die Art der Grubenverleihung und deren Ausmessung geregelt. Dann folgen Anweisungen über das Anlegen der Gruben, über die Abgrenzungen zu den Nachbargruben, über die Scheidung der Grubenfelder, Stellung der Lohnarbeiter usw.
Die täglichen Arbeitszeiten wurden in der Bergordnung mit 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends festgelegt, am Samstag endete die Arbeit zu Mittag. Auch die kirchlichen Feiertage waren festgelegt.
Fron und Wechselrechte sicherten dem Erzbischof einerseits eine Zins und andererseits auch den günstigen Ankauf von Gold und Silber zu.
Das ursprüngliche Bergrecht wurde bereits in den nachfolgenden Jahrzehnten durch neue Bestimmungen ersetzt.
Geschichte
Die handschriftliche Bergordnung wurde vom der Familie Schwarzenberg ab 1915 in Krumau (Böhmen) verwahrt. Dort entdeckte sie der Historiker Walter Brunner 1970. 1996 ließen die Schwarzenbergs die Urkunde wieder nach Murau (Steiermark) überstellen. Heute ist die Gemeinde Ramingstein in Besitz einer Kopie.
Quellen
- www.taurachsoft.at/erzweg/ramingstein/bergordnung.htm (toter Link), in archivierter Version auf archive.org leider nicht erhalten?
- geo-leo.de