Landschaftsschutzgebiet Großglockner-Hochalpenstraße

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die grüne Linie zeigt den Verlauf der Grenze des Nationalparks Hohe Tauern. Der Streifen beiderseits der Großglockner Hochalpenstraße ist dann das Landschaftsschutzgebiet.

Das Landschaftsschutzgebiet Großglockner-Hochalpenstraße ist ein Landschaftsschutzgebiet im Süden der Pinzgauer Gemeinden Fusch an der Großglocknerstraße und Rauris.

Beschreibung

Das Landschaftschutzgebiet LSG57 über 794,98 Hektar wurde mit der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. August 1984, mit der Teile der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt (Großglockner-Hochalpenstraße-Landschaftsschutzverordnung), LGBl. Nr. 53/1984 idF LGBl. Nr. 83/2003.

Durch die Großglockner-Hochalpenstraße-Landschaftsschutzverordnung[1] wurde die Bezeichnung als "Landschaftsschutzgebiet Großglockner-Hochalpenstraße" – und nicht etwa, wie man anzunehmen geneigt sein mag: "Landschaftsschutzgebiet Großglockner Hochalpenstraße" entsprechend der Bezeichnung der Großglockner Hochalpenstraße – verfügt.

Hier ist allerdings die Gemeindezuordnung fehlerhaft, denn ab dem Fuscher Törl verläuft die Großglockner Hochalpenstraße im Gemeindegebiet von Rauris.

Quellen

Einzelnachweis