Landschaftsschutzgebiet Großglockner-Hochalpenstraße
Das Landschaftsschutzgebiet Großglockner-Hochalpenstraße ist ein Landschaftsschutzgebiet im Süden der Pinzgauer Gemeinden Fusch an der Großglocknerstraße und Rauris.
Beschreibung
Das Landschaftschutzgebiet LSG57 über 794,98 Hektar wurde mit der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. August 1984, mit der Teile der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt (Großglockner-Hochalpenstraße-Landschaftsschutzverordnung), LGBl. Nr. 53/1984 idF LGBl. Nr. 83/2003.
Durch die Großglockner-Hochalpenstraße-Landschaftsschutzverordnung[1] wurde die Bezeichnung als "Landschaftsschutzgebiet Großglockner-Hochalpenstraße" – und nicht etwa, wie man anzunehmen geneigt sein mag: "Landschaftsschutzgebiet Großglockner Hochalpenstraße" entsprechend der Bezeichnung der Großglockner Hochalpenstraße – verfügt.
- Paragraf 1:
Die in der Gemeinde Fusch an der Großglocknerstraße, politischer Bezirk Zell am See, gelegenen Geländestreifen in einer Breite von 200 m beiderseits der Großglockner Hochalpenstraße ab der Auerberg-Brücke bis zur Landesgrenze beim Hochtor einschließlich der Zweigstraße zur Edelweißspitze.
Hier ist allerdings die Gemeindezuordnung fehlerhaft, denn ab dem Fuscher Törl verläuft die Großglockner Hochalpenstraße im Gemeindegebiet von Rauris.
Quellen
- Salzburgwiki-Artikel Landschaftsschutzgebiet und dort unsichtbar gestellte Vermerke
- Salzburger Geographisches Informationssystem (SAGIS), im Internet unter www.salzburg.gv.at/sagismobile... abrufbar.