Katastrophenfonds des Landes Salzburg

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Der Katastrophenfonds des Landes Salzburg ist ein Hilfsfonds, der zur Existenzsicherung der Salzburger nach Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel eingerichtet wurde.

Finanzierung

Der Fonds speist sich zu 60 Prozent aus Geldern des Bundes und zu 40 Prozent aus Geldern des Landes.

Der Schaden, der durch Naturkatastrophen in den vergangenen fünf Jahren im Bundesland Salzburg verursacht wurde (Stand Sommer 2016), beträgt laut Schätzungen der Experten des Landes rund 55 Millionen Euro. Der größte Anteil liegt bei Vermurungsschäden mit rund 21 Millionen Euro, gefolgt von Hochwasserschäden in Höhe von rund 20 Millionen Euro.

Verwendung

Um Hilfe aus dem Fonds zu erhalten, gibt es klare Kriterien. "So muss etwa eine Existenzgefährdung nachgewiesen werden. Auch kann Hilfe aus dem Fonds nur beantragt werden, wenn der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht möglich war", sagte Egon Leitner, zuständig für den Katastrophenfonds des Landes.

Für Schäden an sogenannten Luxusgegenständen, wie zum Beispiel Zweitwohnsitzen, Wohnmobilen, Ziergärten oder Schmuck, gibt es keine Beihilfe. Auch die Einkommens- und Familienverhältnisse des Geschädigten beziehungsweise aller im gemeinsamen Haushalt des Geschädigten lebenden Personen und deren besondere Belastungen werden berücksichtigt.

Jeder einzelne Schadensfall, der gemeldet wird, wird so rasch wie möglich von Amtssachverständigen begutachtet. Diese Schadensabschätzungen nehmen unter anderem Experten der Bezirksforstdirektionen, des Ländlichen Güterwegebaus, der Bezirksbauernkammern und der Bezirkshauptmannschaften vor. Über das Gutachten berät eine Kommission, die aus Mitgliedern aller im Salzburger Landtag vertretenen Fraktionen besteht. Über die Gewährung einer Beihilfe entscheidet die Landesregierung auf Grund der Empfehlung der Kommission.

Ansuchen

Die Ansuchen um Beihilfe sind mit Formularen über die Gemeinde des Schadensortes, beim

Land Salzburg
Abteilung Lebensgrundlagen und Energie
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

einzubringen. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe muss spätestens ein halbes Jahr nach Eintritt des Schadens beim Land Salzburg eingelangt sein. Die Auszahlung der bewilligten Beihilfen erfolgt bei der Gemeinde.

Was im Schadensfall zu tun ist

Im Schadensfall muss das Ansuchen binnen sechs Monate nach Schadenseintritt bei der Gemeinde, auf deren Gebiet der Schaden entstanden ist, gestellt werden. Der Schaden soll mit Fotos dokumentiert werden. Die Mindestschadensgrenze beträgt 1.000 Euro. Die mögliche Beihilfenhöhe beträgt 30 Prozent vom Gesamtschaden. Die Bewertung des Schadens erfolgt durch Sachverständige. Die Zusage und Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch das Land Salzburg.

Quelle