Schutzunterkünfte Salzburg

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Schutzunterkünfte Salzburg, ehemals Frauenhaus Salzburg und Frauenhaus Hallein, ist seit 2021 die Bezeichnung für die Salzburger Frauenhäuser.

Geschichte

In den 2010er-Jahren wurde das Haus von Birgit Thaler-Haag geleitet. 2016 fanden 90 Frauen und 84 Kinder Schutz im Frauenhaus Salzburg. 107 Frauen mussten wegen Platzmangel abgewiesen werden. 2017 war es mit 19 Frauen und 24 Kindern belegt. Im Zuge einer Neuorganisation der Frauenhäuser im Land Salzburg erhielten nach einer EU-weiten Ausschreibung der Verein Viele und Jugend am Werk Salzburg die Leitung der nun Schutzunterkünfte genannten Frauenhäuser in der Stadt Salzburg, dem Flachgau, Tennengau, Pongau und Lungau. Das Frauenhaus Pinzgau bleibt weiterhin unter eigenständiger Leitung.

Nachtdienst

In der Debatte 2017 um die Finanzierung des Nachtdienstes im Frauenhaus Hallein (siehe 2017: Nachtdienste müssen aus Spendengeldern bezahlt werden) meinte Birgit Thaler-Haag in einem Artikel in den Salzburger Nachrichten, dass das Salzburger Frauenhaus bis auf den letzten Platz voll sei (Stand Juni 2017). Sie könnten keine zusätzlichen Fälle in den Abend- und Nachtstunden übernehmen. Landesrätin Martina Berthold ("Die Grünen") erklärte nämlich in der Debatte um die Streichung der Finanzierung des Nachtdienstes in Hallein, dass nächtliche Aufnahmen ja vom Salzburger Frauenhaus übernommen werden könnten.

Wie Thaler-Haag in dem SN-Artikel berichtet, suchten zunehmend Frauen aus Kriegsgebieten wie Afghanistan oder Syrien Schutz im Salzburger Frauenhaus. Wobei es auch vorkommen kann, dass die Männer Clans beauftragen, ihre Frauen zu suchen. Diese Frauen, die bereits in ihrer Heimat, aber auch auf der Flucht, Gewalt erlebt hatten, brächten erst dann den Mut auf, zu ihnen zu kommen, wenn sie die Sicherheit als anerkannte Flüchtlinge in Österreich bleiben zu dürfen, haben.

2021: Nach Neuorganisation fehlen Unterkünfte für schutzbedürftige Frauen

Seit Anfang Oktober 2021 sind die Plätze im Salzburger Frauenhaus durchgehend belegt - inklusive Notplätzen. Vier bis fünf Frauen mussten seither abgewiesen bzw. auf einen späteren Einzug vertröstet werden. "Die Wartezeit beträgt zwei bis fünf Tage - und im längsten Fall dauert es so lange, bis die einstweilige Verfügung gegen den gewalttätigen Partner ausläuft", schildert Gabriele Rechberger, die Geschäftsführerin der Viele gGmbH, die das Frauenhaus betreibt. Und: Die Plätze im Frauenhaus müsse sie nach Priorität der Gefährdung vergeben. Sie betont auch, dass die schwierige Lage am Wohnungsmarkt - günstige Wohnungen gibt es kaum und marktübliche Mieten könnten sich viele nicht leisten - die Lage für Frauen, die aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen wollten, zusätzlich erschwere.

Für eine betroffene Frau aus dem Umkreis der Stadt Salzburg bedeutet das: Am 20. Mai 2022, und später noch einmal am 18. Juni, erkundigte sie sich zusammen mit einer Vertreterin einer Frauenberatungseinrichtung nach einem Platz im Frauenhaus. Zu beiden Zeitpunkten bestand eine aufrechte einstweilige Verfügung gegen ihren Noch-Ehemann, die ihm eine Rückkehr in die gemeinsame Wohnung untersagte. Der Frau wurde erklärt, dass das Frauenhaus voll sei und es auch kein Notbett gebe. In eine freie Schutzwohnung außerhalb der Stadt und des Flachgaus wollte sie wegen ihrer Arbeitsstelle nicht ziehen. Für eine Übergangswohnung kam sie aus Gründen der Wohnungsvergaberichtlinien nicht infrage, einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe kann sie erst stellen, sobald sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Die einstweilige Verfügung gegen ihren Partner läuft noch bis 6. Juli. Auch für danach konnte man ihr keinen Platz im Frauenhaus zusagen.

Das bestätigt auch Gabriele Rechberger. "Wir können nur dann Frauen aufnehmen, wenn wir Platz haben." Seit 20. Mai seien zwar immer wieder Plätze frei geworden, aber: Die Plätze hätten andere Frauen bekommen, deren Situation - etwa weil eine einstweilige Verfügung ausgelaufen ist - dringlicher gewesen sei. Und: Anfang Juli werde eine Frauenhausbewohnerin ausziehen, das genau Datum stehe aber noch nicht fest. Zudem werde auch eine Schutzwohnung im Umkreis der Stadt Salzburg frei.

Die Frau wandte sich in einem Schreiben an mehrere Politiker, darunter auch an FPÖ-Landtagsabgeordnete Karin Berger. Diese kündigte eine Dringliche Anfrage für die nächste Landtagssitzung am kommenden Mittwoch an.

Die Betroffene sei jedenfalls nicht alleingelassen worden. "Sie ist bei einer Fraueneinrichtung in Betreuung und wird auch vom Gewaltschutzzentrum beraten", sagt Rechberger. Sie betont, dass für Hochrisikofälle in Akutfällen Plätze in anderen Bundesländern gesucht würden. Wie die konkrete Gefährdungslage der betroffenen Frau sei, könne sie nicht sagen. Aus Datenschutzgründen erfahre sie das erst, sobald sie ins Frauenhaus einziehe.

Am 1. Juli 2022 wurde das neu errichtete Frauenhaus in Saalfelden am Steinernen Meer offiziell eröffnet. Fünf Wohnungen stehen dort von Gewalt betroffenen Frauen sowie ihren Kindern zur Verfügung. Zwei dieser Wohnungen sollen demnächst bezogen werden.[1]

Kontakt

Telefon: (06 62) 87 02 11-60 erreichbar von 09:00 bis 17:00 Uhr
24h-Sicherheits-Hotline: (08 00) 44 99 21
E-Mai: frauenhaus@viele.at

Weblink

Quellen

  • Homepage Verein Viele

Einzelnachweis

  1. www.sn.at, 30. Juni 2022