Dienstbotenkrankenkassen im Herzogtum Salzburg
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Geschlossen
![]() |
Der hier beschriebene Betrieb oder die Einrichtung existiert in dieser Form nicht mehr. Dieser Beitrag beschreibt die Geschichte. |
Die Dienstbotenkrankenkassen im Herzogtum Salzburg waren gesetzliche Kassen in jeder Gemeinde. Sie boten für Dienstboten und Tagelöhnern unterstützende Sach- und Geldleistungen in der Krankenversorgung in sachlich und zeitlich begrenzten Umfang. Ausgenommen war die Dienstbotenkasse für die Stadt Salzburg.
Geschichte
Die Rechtsgrundlage war das Landesgesetz vom 6. Dezember 1901 betreffend die Errichtung von Dienstbotenkrankenkassen.[1]
Einzelne Dienstbotenkassen
Quellen
- ANNO
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Einzelnachweis
- ↑ StF: LGBL. Nr. 5/1902
Zeitfolge