Dienstbotenkrankenkassen im Herzogtum Salzburg

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Die Dienstbotenkrankenkassen im Herzogtum Salzburg waren gesetzliche Kassen in jeder Gemeinde. Sie boten für Dienstboten und Tagelöhnern unterstützende Sach- und Geldleistungen in der Krankenversorgung in sachlich und zeitlich begrenzten Umfang. Ausgenommen war die Dienstbotenkasse für die Stadt Salzburg.

Geschichte

Die Rechtsgrundlage war das Landesgesetz vom 6. Dezember 1901 betreffend die Errichtung von Dienstbotenkrankenkassen.[1]

Einzelne Dienstbotenkassen

Quellen

  • ANNO
  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Einzelnachweis

Zeitfolge