Gemeindekrankenunterstützungskassen für Dienstboten und Tagelöhner im Herzogtum Salzburg

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Die Gemeindekrankenunterstützungskassen für Dienstboten und Tagelöhner im Herzogtum Salzburg waren gesetzliche Kassen in jeder Gemeinde. Sie boten für Dienstboten und Tagelöhner unterstützende Sach- und Geldleistungen in der Krankenversorgung in sachlich und zeitlich begrenzten Umfang.

Geschichte

Die Rechtsgrundlage war ab 1875 die §§ 68-74 im Armengesetz 1874[1][2] geregelt und dann das Landesgesetz vom 20. Februar 1886 betreffend die Errichtung von Gemeindekrankenunterstützungskassen für Dienstboten und Tagelöhner im Herzogtum Salzburg.[3].

Durch das Gesetz vom 30. März 1888 betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter[4] wurden aus den Unterstützungskassen gesetzliche Krankenversicherungsanstalten.

Durch das Landesgesetz vom 6. Dezember 1901 betreffend die Errichtung von Dienstbotenkrankenkassen[5] wurden aus den Gemeindekrankenunterstützungskassen dann Dienstbotenkrankenkassen, die je Gemeinde zu errichten waren.

Quellen

  • ANNO
  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Einzelnachweise

  1. StF: LGBL Nr. 7/1875 (Armengesetz 1874)
  2. ANNO, Salzburger Chronik, 23. Februar 1875, Seite 6 (Armengesetz 1874)
  3. StF: LGBL. Nr. 20/1886
  4. StF: RGBL. Nr. 33/1888
  5. StF: LGBL. Nr. 5/1902
Zeitfolge