Landhaus

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 4. Juli 2018, 13:29 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Der Begriff Landhaus bezieht sich auf den Chiemseehof und nicht auf die Neue Residenz)
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Unter Landhaus ist der 'Chiemseehof' zu verstehen.

Etymologie

Landhaus ist in den österreichischen Erblanden ein traditionsreicher, auch heute noch gebräuchlicher Begriff mit festem politischem Begriffskern. So gibt es in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark ein 'Landhaus'. Jeder Bürger weiß dort, wo es zu finden ist. In Salzburg ist das anders. Interessanterweise wird in Salzburg sprachlich nicht erst seit heute eine Bezeichnung allgemein verwendet, die mehr auf die Erbauer und ersten Besitzverhältnisse des Gebäudes der Bischöfe von Chiemsee verweist, jedoch nicht auf die aktuelle wie bedeutsame Zweckwidmung als Landhaus, assoziierend mit dem Sitz des Landes Salzburg. Dies hängt mit den anderen politischen Verhältnissen in der Geschichte von Salzburg zusammen.

In den 1870er-Jahren - als die Landhausgasse entstand - ist der Chiemseehof der erste eigene Grund- und Hausbesitz des noch jungen (Kron-)Landes in Österreich, seiner ersten frei gewählten Vertreter im Landtag und der ersten eigenen Landesregierung in Salzburg. Vorher war Salzburg ein Bezirk im Land ob der Enns (Oberösterreich). Mutmaßlich erhält das Gebäude damals die gleiche offizielle Bezeichnung Landhaus [1] wie im übrigen Österreich.

Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass sich diese Bezeichnung als Name nicht durchgesetzt hat und praktisch niemand in Salzburg weiß, wo das Landhaus ist, während fast alle Bürger wissen, wo der 'Chiemseehof' zu finden ist.

Geschichte

Das Landhaus war der Sitz der drei Landstände - der Geistlichen (Prälaten), der Adeligen (Ritter) und den Vertretern der Bürgerschaft aus Städten und Märkten. Das ursprüngliche Landhaus war in der Zeit der Fürsterzbischöfe nur ein Gebäudeteil des Residenz-Neugebäudes am Mozartplatz[2], das wir heute unter der Bezeichnung Neue Residenz oder Salzburg Museum kennen. Dort tagten ab 1620 die drei Salzburger Landstände im großen Saal im zweiten Obergeschoß, der bis heute den Namen Ständesaal trägt. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im Erzstift Salzburg den Status eines vierten Standes auch durch den Bauernkrieg von 1525/26 nicht erkämpfen.[3]

Ein eigenes Landhaus existierte genau genommen auch damals noch nicht.

1861 wurden die drei Salzburger Landstände durch den ersten frei gewählten Salzburger Landtag abgelöst. Dieser tagte aus rein praktischen Gründen vorerst noch im alten Landhaus. Erst 1866 erwarb das Land Salzburg den Chiemseehof und baute den vis-a-vis an der Pfeifergasse gelegenen Getreideschüttkasten für die Zwecke des Landtages um. So entstand der große Sitzungssaal des Salzburger Landtages, der sich im Chiemseehof - von der Chiemseegasse aus gesehen - links im ersten Stock befindet. [4]

Ob im 19. Jahrhundert der neu errichtete Teil im Chiemseehof als neuer Sitz des Landtages im Sprachgebrauch der Bevölkerung wiederum als Landhaus bezeichnet oder ob zwischen dem alten und neuen Landhaus unterschieden wurde, ist heute schwer zu fassen.

Quellen

  • Salzburgwiki-Artikel "Landhausgasse" und dortige Quellen:
Mag. Thomas Schmiedbauer, eigene Wahrnehmung und Besichtigung vor Ort; Etymologisches

Fußnoten