Volksbegehren sind im Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrengesetz von 1985 geregelt.
Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung sind direkt demokratische Elemente in der Landesverfassung, damit das Landesvolk politisch unmittelbar mitwirken kann.

Begriffe

Ein Volksbegehren dient dazu, die Meinung des Volkes zu einer vom Land geplanten Gesetzesmaßnahme direkt demokratisch einbringen zu können oder seine Auffassung festzustellen.

Eine Volksabstimmung muss zwingend durchgeführt werden, wenn die Landesverfassung in ihrer Gesamtheit geändert werden soll, oder in einem Teil verändert werden soll und ein Drittel der Mandatare des Landtages eine diesbezügliche Volksabstimmung fordern.

Geschichte

Im Bundesland Salzburg haben bis dato (2016) stattgefunden:

Volksbegehren
Volksbefragungen
Volksabstimmungen
  • -keine-

Quellen