Volksbegehren im Bundesland Salzburg
Volksbegehren sind im Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrengesetz von 1985 geregelt.
Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung sind direkt demokratische Elemente in der Landesverfassung, damit das Landesvolk politisch unmittelbar mitwirken kann.
Begriffe
Ein Volksbegehren dient dazu, dass das Volk seine Meinung zu einer vom Land geplanten Gesetzesmaßnahme direkt demokratisch einbringen kann oder dass seine Auffassung durch eine Volksbefragung festgestellt wird.
Eine Volksabstimmung muss zwingend durchgeführt werden, wenn die Landesverfassung in ihrer Gesamtheit geändert werden soll, oder in einem Teil verändert werden soll und ein Drittel der Mandatare des Landtages eine diesbezügliche Volksabstimmung fordern.
Antrag
Der Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens ist bei der Landeswahlbehörde zu stellen. Gegenstand des Antrages ist das Begehren, der Salzburger Landtag möge ein bestimmtes Gesetz beschließen (Gesetzesantrag). Der Gesetzesantrag kann auf die Erlassung, die Änderung oder die Aufhebung eines Landesgesetzes gerichtet sein.
Der Antrag muss von wenigstens 10.000 Antragsberechtigten unterstützt sein.
Geschichte
Im Bundesland Salzburg haben bis dato (2016) stattgefunden:
- Volksbegehren
- "Rettet den Wald"; am 3. Juli 1988; 12.461 Bürger (3,89 Prozent) haben es unterschreiben.
- EU-Austritts-Volksbegehren 2015, vom 24. Juni bis 1. Juli 2015
- Volksbefragungen
- Volksabstimmungen
- -keine-