Volksbegehren im Bundesland Salzburg

Volksbegehren sind im Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrengesetz von 1985 geregelt.
Volksbegehren und Volksabstimmung sind direkt demokratische Elemente in der Landesverfassung.

Begriffe

Ein Volksbegehren dient dazu, die Meinung des Volkes zu einer vom Land geplanten Gesetzesmaßnahme direkt demokratisch einbringen zu können oder seine Auffassung festzustellen.

Eine Volksabstimmung muss zwingend durchgeführt werden, wenn die Landesverfassung in ihrer Gesamtheit geändert werden soll, oder in einem Teil verändert werden soll und ein Drittel der Mandatare des Landtages eine diesbezügliche Volksabstimmung fordern.

Chronologie

Im Bundesland Salzburg haben bis dato 2016 folgende Volksbegehren und Volksabstimmungen stattgefunden:

  • 3. Juli 1988: "Rettet den Wald"; 12.461 Bürger (3,89 Prozent) haben es unterschreiben.

Quellen