Präsident des Landesgerichts

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 2. Februar 2016, 11:54 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (neu ~~~~)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Landesgerichtspräsident ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Präsidenten eines Landesgerichtes.

Rechtsgrundlagen

Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.), StF: BGBl. Nr. 264/1951 i.d.g.F [1] bestimmt: "An der Spitze des Gerichtshofes steht der Präsident, an der Spitze des Bezirksgerichtes der Gerichtsvorsteher. Sie sind Träger der Justizverwaltung und vertreten das Gericht nach außen."

Die Präsidenten der Gerichtshöfe werden in allen Dienstgeschäften durch den rangältesten Vizepräsidenten vertreten. Ist kein Vizepräsident bestellt oder ist er verhindert, so fällt in Ermangelung anderer Anordnungen die Vertretung des Präsidenten dem rangältesten Mitgliede des Gerichtshofes zu

Das Landesgericht Salzburg ist in Salzburg das für das Bundesland Salzburg zuständige und der den Bezirksgerichten übergeordnete Gerichtshof I. Instanz.

Persönlichkeiten

Präsident des Landesgerichtes oder Landesgerichtspräsident in Salzburg waren:

Dem Stadt- und Landgericht, einem Vorläufer des Landesgerichtes, standen als dessen "Präsident" vor:

Dem Landesgericht Salzburg standen als dessen "Präsident" seit 1859 vor:

Quellen

Weblinks