Kanonikalhaus

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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Kanonikalhaus oder Kanonikerhaus oder Kanonikathaus steht für:

  • Wohnhaus eines Kapitelherrn, Domherrn oder Stiftsherrn.

Quelle

Verweise

Kapitelhäuser im Einzelnen