Kanonikalhaus
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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Kanonikalhaus oder Kanonikerhaus oder Kanonikathaus steht für:
- Wohnhaus eines Kapitelherrn, Domherrn oder Stiftsherrn.
Quelle
Verweise
Kapitelhäuser im Einzelnen
- Domdechantei, Kapitelgasse 6
- Dompfarramt, Kapitelplatz 7
- Dompropstei, Kapitelplatz 1/Kapitelgasse 1
- Erzbischöfliches Palais, Kapitelplatz 2
- Firmian-Salm-Haus, Kapitelgasse 5 und 7
- Kardinal-Schwarzenberg-Haus, Kapitelplatz 2, ist ein Teil von Erzbischöfliches Palais,
- Waldsteinsches Kanonikalhaus, Kapitelgasse 2
- Kapitelhaus, Kapitelgasse 4