Das Naturschutzgebiet Zeller See - ein stadtnahes und daher stark frequentiertes Naherholungsgebiet - ist durch zwei Hauptwege erschlossen. Es sind dies der Wirtschaftsweg und der Thomas-Bernhard-Weg. Neben diesen Wegen bestehen noch andere, die am Rand des Gebietes entlang verlaufen.

Das Naturschutzgebiet Zeller See mit Wegen, Lacken und Seekanälen im Überblick. Detailaufnahmen der Wege in untenstehender Bildergalerie.

Einführung, Wegverlauf und Zugänge

Das Naturschutzgebiet Zeller See befindet sich am Südufer des Zeller Sees im Gemeindegebiet von Zell am See im Pinzgau. Seine stadtnahe Lage bringt es mit sich, dass das seit dem 1. Jänner 1973 als Schutzgebiet ausgewiesene Areal ganzjährig durch zahlreiche Anrainer und Touristen hoch frequentiert wird und daher als Naherholungsgebiet mit großem Nutzerdruck zu gelten hat.

Beide Erschließungswege beginnen an der Thumersbacher Landesstraße (L 247), verlaufen in Ost-West-Richtung und treffen an der Westseite des Gebietes bei der Brücke über den Kleinen Seekanal im spitzen Winkel aufeinander. Der Wirtschaftsweg, nunmehr in Otto Wittschier Weg umbenannt, zweigt südlich des Campingplatzes ab und wurde heuer neu asphaltiert. Der Thomas-Bernhard-Weg zweigt etwas weiter nördlich neben dem Strandbad von der Landesstraße ab und verläuft am Beginn nach Süden und dann nach Westen. Beide Wege queren im weiteren Verlauf mittels Holzbrücken den Großen Seekanal.

An der Westseite des Schutzgebietes, im Zeller Ortsteil Schüttdorf, bestehen ebenfalls zwei Zugänge, nämlich die Rößlpromenade, die bei der Reithalle beginnt, und der Karl-Vogt-Weg, der bei der Tennishalle von der Karl-Vogt-Straße abzweigt. Sie führen beide zur erwähnten Brücke über den Kleinen Seekanal, von der aus sowohl der Otto Wittschier Weg als auch der Thomas Bernhard Weg Richtung Thumersbach begangen werden kann. Die Porscheallee verläuft in nord-südlicher Richtung von Schüttdorf – vorbei an der Reithalle – im westlichen Bereich des Schutzgebietes nach Bruck an der Großglocknerstraße. Sie ist im Bereich der Reithalle zum Schutz vor unbefugten motorisierten Nutzern mittels Schranken gesichert.

Erschließungswege und Nutzungsberechtigte

Der Wirtschaftsweg ist durchgehend asphaltiert, der Thomas Bernhard Weg fein geschottert. Wie die Wegbezeichnungen und die Oberflächengestaltung verraten, dient der Wirtschaftsweg neben Fußgängern, Radfahrern und Reitern auch Erhaltungsfahrzeugen für ihren Einsatz und landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Zuge landwirtschaftlicher Tätigkeit im Schutzgebiet, während der Thomas-Bernhard-Weg vor allem für Fußgänger und Radfahrer gedacht ist.

Von allen vier Zugängen in das Schutzgebiet sind mittlerweile drei durch Schranken vor unbefugter Zufahrt durch Kraftfahrzeuge gesichert: der Thomas-Bernhard-Weg südlich des Strandbades an der Thumersbacher Seite, der Otto Wittschier Weg (früher Wirtschaftsweg) bei der Abzweigung von der Thumersbacher Landesstraße und der Zuweg von der Granisiedlung südlich der Tennishalle in Schüttdorf. Die alten Schranken stehen häufig über geraume Zeit offen, während der neu errichtete Schranken an der Thumersbacher Landesstraße, der vidioüberwacht ist, in der Regel geschlossen ist.

Besonders seit der Neuasphaltierung des Wirtschaftsweges, dessen Abzweigung von der Thumersbacher Straße (L 247) recht großzügig und optisch einladend gestaltet ist, kam es vor der Errichtung des neuen Schrankens immer wieder vor, dass Unbefugte die Wege mit Kraftfahrzeugen befuhren. Es war auch ein offenbar weit verbreiteter Irrtum, dass Landwirte das Naturschutzgebiet zur Abkürzung zwischen Thumersbach und Schüttdorf durchfahren dürfen, ohne dort wirtschaftlich tätig zu sein. Auch dürfen Fischer, die in den dafür ausgewiesenen Zeiten zum Fischen in den Seekanälen befugt sind, nicht mit Kraftfahrzeugen in das Gebiet einfahren und im Schutzgebiet parken, was leider vor Errichtung des neuen Schrankens nachweislich häufig vorgekommen ist.

Hinweistafeln in den Zugangsbereichen der Erschließungswege

An allen Zugängen finden sich mehrere Hinweistafeln, auf denen aufgelistet ist, welches Verhalten im Schutzgebiet geboten, bzw. zu unterlassen ist. An bestimmten Punkten wie am Zugang von der Porscheallee bei der Reithalle, sowie am südlichen Ende der Porscheallee im Landschaftsschutzgebiet Brucker-Zeller Moos, das südlich des Naturschutzgebietes an dieses anschließt und auf Brucker Gemeindegebiet liegt, ist geradezu von einem „Taferl-Salat“ zu sprechen. Ein Zustand, der kontraproduktiv wirkt. Ein Beispiel: neben der im gesamten Naturschutzgebiet geltenden Leinenpflicht, die auf der amtlichen Naturschutzgebiets-Hinweistafel des Landes quasi im Kleingedruckten aufscheint, befinden sich Tafeln der Stadtgemeinde, auf der Hundehalter darauf aufmerksam gemacht werden, dass im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Zell am See Leinen- ODER Maulkorbpflicht besteht. Nicht weit davon steht eine der neuen Hinweistafeln des Landes mit dem Titel „Respektiere deine Grenzen“. Auf dieser wird wieder auf das Anleinen verwiesen. Was gilt nun, mag sich mancher Hundehalter fragen? Das Ergebnis ist, dass geschätzte 90 % aller Hundehalter, die die Wege im Naturschutzgebiet begehen und das meist mehrmals täglich, unmittelbar nach Eintritt in das Gebiet inmitten der dort befindlichen Hinweistafeln den Hund von der Leine lassen, anstatt ihn gerade ab dort anzuleinen. An der Leine geführte Hunde sind im Naturschutzgebiet die Ausnahme, wie täglich von jedermann beobachtet werden kann.

Wie mehrere Einzelgespräche ergeben haben, verhalten sich aber praktisch alle anrainenden Nutzer – nicht nur Hundehalter – auf den Wegen und leider auch abseits derselben wie sie sich schon immer verhalten haben und das Wissen darüber, was (und warum) für den Schutz der Natur im Schutzgebiet unabdingbar ist, ist gering bis gar nicht vorhanden. Es fehlt auch an der Einsicht, wohl auch deswegen, weil die Kommunikation der Behörden ineffizient ist und teils sogar kontraproduktiv wirkt. Die Notwendigkeit von Umwelt- und Klimaschutz scheint mittlerweile allgemein bewusst, aber der Schutz der Natur ist im Grunde zu unspektakulär. Es mangelt an diesbezüglichem Bewusstsein und Wissen, sowie an einer wirksamen Lobby für die Natur, nämlich für die Bedürfnisse von Boden, Pflanzen und Tieren innerhalb der landesweit wenigen als Schutzgebiete ausgewiesenen Zonen. Auch die Kontrollorgane der Stadtgemeinde Zell am See bzw. die Mitglieder der Berg- und Naturwacht, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung im Naturschutzgebiet Zeller See zuständig sind, treten wenig in Erscheinung.

Bildergalerie

Quellen