Anonyme Geburt

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Seit 2011 besteht auch in Österreich die gesetzliche Regelung zur Anonymen Geburt. Sie erlaubt schwangeren Frauen ohne Angabe oder Hinterlassung persönlicher Daten ein öffentliches Krankenhaus aufsuchen, um dort anonym zu gebären und das Kind zur Vermittlung an Pflege-, bzw. an Adoptiveltern im Krankenhaus zurück zu lassen.

Vorgeschichte

Schon vor dieser gesetzlichen Regelung wurden an österreichischen Krankenhäusern sog. Babyklappen eingerichtet, die es Frauen ermöglichen sollten, ihr Kind, das sie aus persönlichen Gründen nicht behalten konnten, zur Vermittlung an andere Eltern abzugeben. Hintergrund waren die sog. Kindstötungen – „Tötung eines Kindes bei der Geburt“ (§ 79 Strafgesetzbuch), die der Gesetzgeber vermeiden, bzw. deren Anzahl man begreiflicherweise verringern wollte.


Das Phänomen der Kindstötung bei oder nach der Geburt ist aus allen Zeiten und Kulturen bekannt. Gebärende, die sich in einer sozialen, bzw. wirtschaftlichen Notlage befinden, die ihre Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen oft lange Zeit vor sich selbst verleugnen und ihrem Umfeld verheimlichen und gelegentlich auch durch eine Frühgeburt überrascht werden, können in eine psychische Einengung geraten, aus der sie nur einen Ausweg sehen: die Tötung des Neugeborenen.


Die Babyklappe hat sich allerdings nicht bewährt. Sie wurde beispielsweise im LKH Salzburg nur ein einziges Mal genutzt. Im Gegensatz dazu brachten bisher mehr als ein Dutzend Frauen im selben Krankenhaus ihr Baby anonym zur Welt. Auch in anderen Krankenhäusern im Bundesland Salzburg – wie beispielsweise in Zell am See - fanden anonyme Geburten statt.

Positive und negative Folgen

Seit 2001sind die Tötungen Neugeborener um die Hälfte zurück gegangen, d.h., dass die gesetzliche Möglichkeit zur Anonymen Geburt in der Hälfte der Fälle ein geeignetes Mittel zur Vermeidung von Panikreaktionen, die zur Tötung Neugeborener führen können, ist. Andererseits nimmt die anonyme Geburt den davon betroffenen Menschen von vorneherein jede Möglichkeit zur Information über ihre Herkunft und zwar ohne jedes Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung.

Kinder, die mittels anonymer Geburt zur Welt gebracht wurden, sind gegenwärtig - im Jahr 2012 – in Österreich maximal elf Jahre alt und leben in der Regel bei Adoptiveltern. Selbst wenn sie über die Tatsache der Adoption informiert sind, kommt der Tag, an dem sie über ihre Herkunft und damit über ihre leiblichen Eltern Bescheid wissen wollen. Wie aus Ländern wie Frankreich bekannt ist, in denen die Möglichkeit zur Anonymen Geburt schon sehr viel länger besteht, suchen anonym Geborene oft jahrelang verzweifelt nach einem Anhaltspunkt, der sie zu ihrer ursprünglichen Familie führen könnte.

Quellen

  • Salzburger Nachrichten vom 11. April 2012, Lokalteil, S. 4, „Totes Baby in Kasten entdeckt“.
  • Berufsbedingtes Wissen