Werwolf
Der Werwolf ist ein Fabelwesen (historisch auch weruwolff). Das Wort "Werwolf" bedeutet etwa Mann-Wolf: "Wer" ist ein altes germanisches und althochdeutsches Wort für Mann, bzw für Mensch (vgl. lateinisch "vir" = Mann). Es handelt sich also um einen Mann, der zeitweise wie ein Wolf, oder sehr ähnlich wie ein Wolf aussieht.
Zum Aussehen des Werwolfes
Ein Mensch mit wolfsähnlicher Gestalt, Werwolf genannt, war Teil des Hexen- und Zauberglaubens, der gerade späten im 17. Jahrhundert auch im Innergebirg zu tragischen Gerichtsprozessen führte. Die Gestalt eines Werwolfes war im Detail durchaus nicht einheitlich. Zeitgenössische Zeichnungen zeigen z. T. einen auf allen vieren laufenden Wolf mit Menschengesicht. Vielfach glaubte man anderseits, dass Menschen aus den untersten sozialen Schichten sich unversehens nachts in Wölfe verwandeln könnte und tagsüber unerkannt in Menschengestalt umhergingen. Vor allem aber glaubte man, dass Werwölfe besondere Schadzauber bewirken könnten oder aber über besondere Kräfte verfügten.
Der Volksaberglaube im Mittelalter
Der Volksaberglaube war schon Bonifatius vor dem Jahr 800 n. Chr. bekannten Volksglauben. Unter Einfluss von Dämonen Mensen oder des Teufels konnten sich demnach Menschen zeitweilig in eine Wolfsgestalt verwandeln. Die Kirche (etwa Burchard von Worms im "Decretorum libri"), lehnte im Mittelalter den Glauben an den Werwolf als purer haltloser Aberglaube "vulgaris stultitia" ab. Thomas von Aquin sah in den Werwölfen lediglich für trugbildhafte Scheinwesen; eine tatsächliche Verwandlung hielt er für ebenfalls für unmöglich.
Die Bestie des Gévaudan in Frankreich
Dieses Fabelwesen war ein sagenhaftes gefährliches Raubtier, dem im späten 18. Jahrhundert in Südfrankreich) also im Raum von Gevaudan und in angrenzenden Gebieten etwa 100 Menschen zum Opfer fielen.
Der Werwolf im Lungau
Eine böse Viehseuche vor 1670 führt dazu, dass ein Abdecker aus Mauterndorf (Tierkörperverwerter, damals ein nicht ehrenhafter Beruf am Rande des Bettlerwesens) dafür verantwortlich gemacht wurde, dieser Abdecker solle sich sogar in einen Wolf verwandeln können. Trotz Verhör und Folter legte dieser aber in der Folge kein Geständnis ab und musste wieder freigelassen werden.
1717 wurden nach Wolfschäden sechs Bettler erneut der Hexerei bezichtigt. Zwei von Ihnen starben (wohl nach der Folter) in Haft, zwei wurden lebenslänglich eingesperrt, zwei weitere kamen für viele Jahre auf die Galeeren. Einem weiteren Bettler, der vorübergehende fliehen konnte, wurde vor 1720 wegen das Deliktes der Wolfsverwandlung und des Hostienfrevels gefasst und zum Tod durch das Schwert verurteilt.
Quelle
- Dr. Reinhard Medicus