Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz

Version vom 12. Januar 2022, 10:30 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (+ {{SORTIERUNG}})
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz ist ein Gesetz für Heilvorkommen und Kurorte.

Beschreibung

Es regelt im Bundesland Salzburg die Anerkennung von Heilquellen, Heilpeloiden und anderen ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen und Heilfaktoren, sowie die Anerkennung einer Gemeinde als Kurort.

Weblinks

Veröffentlichungen im Salzburger Landesgesetzblatt:

Quelle