Erbhöfe im Pongau

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Erbhöfe im Pongau sind bäuerliche Betriebe im politischen Bezirk St. Johann im Pongau, die nach dem Salzburger Erbhofgesetz zum Erbhof ernannt wurden.

Allgemeines

Ein bäuerlicher Betrieb, der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt wurde, kann im Bundesland Salzburg zum Erbhof ernannt werden. Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandte mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1000 Erbhöfe.

Liste der Erbhöfe im Pongau

  • das Hinterrohrgut der Familie Kaml aus Flachau (seit 1802 im Besitz der Familie Kaml), 2005 (zum Erbhof ernannt)
  • das Oberneureitgut der Familie Gruber aus Hüttschlag (seit 1788 im Besitz der Familie Gruber), 2005
  • das Bleiwanggut der Familie Rest in Dorfgastein
  • das Niederbachgut der Familie Ackerl aus St. Johann im Pongau (seit 1737 im Familienbesitz)
  • das Schartengut der Familie Schwarzenberger aus St. Johann im Pongau (seit 1630 im Familienbesitz)
  • das Unterberggut der Familie Lainer aus St. Johann im Pongau (seit 1736 in Familienbesitz)
  • das Kamplehen der Familie Weiß aus St. Johann im Pongau (seit 1800 im Familienbesitz)
  • das Pirchlehen der Familie Lainer aus St. Johann im Pongau (seit 1776 im Familienbesitz)

Quellen

  • Salzburgwiki, Erbhof