Erbhof
Für den familieneigenen Hof den Titel Erbhof verliehen zu bekommen, ist für jede bäuerliche Familie eine besondere Ehre.
Allgemeines
Mehrere Bundesländer, darunter das Land Salzburg, haben Erbhofgesetze, in denen der Titel "Erbhof" geregelt wird.
Der Titel "Erbhof" ehrt das treue Festhalten an ererbtem bäuerlichem Besitz. Um das Prädikat "Erbhof" zuerkannt zu bekommen, muss ein bäuerlicher Betrieb mindestens 200 Jahre innerhalb der selben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt, bei Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben (sondern ebenfalls vererbt) worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das bäuerliche Anwesen für den Unterhalt der Familie ausreicht, mit einem Wohnhaus versehen ist und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird.
Erbhofbauern sind auch als Erhalter und Gestalter der Landschaft anzusehen. Besonders im alpinen Pongauer Raum war es oft nur unter schwierigsten Bedingungen möglich, den eigenen Grund und Boden über 200 Jahre lang zu erhalten.
Erbhof und Erbrecht
Den Begriff "Erbhof" gibt es nicht nur im Landesrecht, sondern auch im bundesgesetzlich geregelten Erbrecht (Bundesgesetz über besondere Vorschriften für die bäuerliche Erbteilung = Anerbengesetz). Seine Bedeutung ist hier aber eine deutlich andere. Es kommt nicht darauf an, wie lange ein Hof schon in der Familie vererbt worden ist, sondern darauf, dass der Hof in der Familie bleiben kann und nicht etwa verkauft werden muss, weil zu viele Erben da sind: Der Hoferbe, der aus der Familie kommt – der Anerbe –, wird gegenüber den weichenden Erben begünstigt, weil er sonst wahrscheinlich auf dem Hof nicht "wohl bestehen kann". Dieses Problem stellt sich naturgemäß eher bei kleinen als bei großen Höfen. Demnach definiert das Anerbengesetz (§ 1 Abs. 1) Erbhöfe als "mit einer Hofstelle versehene land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die im Eigentum einer natürlichen Person, von Ehegatten oder eines Elternteils und eines Kindes stehen und mindestens einen zur angemessenen Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreichenden, jedoch das Zwanzigfache dieses Ausmaßes nicht übersteigenden Durchschnittsertrag haben". Für diese Art von Erbhöfen gilt also ein besonderes Erbrecht.
Erbhöfe im Land Salzburg
Im Land Salzburg bestehen mehr als 1 000 Erbhöfe.
Der derzeit älteste bekannte Salzburger Erbhof ist das Schnitzhofgut in Abtenau. Es befindet sich seit dem Jahr 1331 im Besitz der Familie Schnitzhofer. Als Erbhof fast ebenso alt ist das Hauthal-Gut in Göming, seit etwa 1350 im Besitz der Familie Hauthaler.
Die ältesten Lungauer Erbhöfe sind das Prodingergut in Tamsweg, der Seifterbauer in St. Andrä im Lungau und der Zechnerbauer in Göriach (alle seit Mitte des 15. Jahrhunderts im Familienbesitz).
In den Salzburgwiki-Artikeln
- Erbhöfe in der Stadt Salzburg,
- Erbhöfe im Flachgau,
- Erbhöfe im Tennengau
- Erbhöfe im Pongau,
- Erbhöfe im Pinzgau und
- Erbhöfe im Lungau
sollen die bestehenden Erbhöfe - wo möglich mit dem Jahr der Verleihung - aufgelistet werden.
Anmerkung
Laut Mitteilung der Salzburger Landesregierung ist eine allgemeine amtliche Veröffentlichung der Liste der Erbhöfe im Land Salzburg aus Datenschutzgründen derzeit (April 2012) nicht möglich.
Literatur
- Alfons Dworsky, Hartmut Schider (Hrsg.), Die Ehre Erbhof. Analyse einer jungen Tradition. Residenz Verlag. Salzburg - Wien 1980.
Bilder
Erbhof – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki
Quellen
- Stadtbuch St. Johann im Pongau
- Meldungen der Salzburger Landeskorrespondenz: 22.11.2005, 06.03.2010
- St. Michael informativ, Ausgabe Februar 2010 S. 3, Rubrik "Heimatg’schichten"
- Lammertal-Info