Ausländische Herrschaften

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 22. Mai 2010, 00:36 Uhr von Karl Irresberger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Erzstift Salzburg, als Inbegriff der dem Erzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.
In diesen „Auswärtige Herrschaften“ des Erzstiftes Salzburg war der Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr.
Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Entwicklung

Im Verlauf v.a. des späten Mittelalters hatten die Salzburger Erzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.

Dies waren

  • in Niederösterreich (in der Wachau) die Orte Arnsdorf, Wölbling und Traismauer,
  • in der Steiermark Haus im Ennstal, Gröbming, Baierdorf, Neumarkt, Deutschlandsberg, Straßgang, Leibnitz, Arnfels, Pettau und Rann an der Save,
  • in Unterkärnten Friesach, Althofen, Hüttenberg, Taggenbrunn, Reisberg, Lichtenberg, Maria Saal und Tackenbrunn, St. Andrä im Lavanttal, Stein, Löschental und Lavamünd,
  • in Oberkärnten Stall, Sachsenburg und Feldsberg, Lengberg und Gmünd,
  • in Osttirol Windisch-Matrei.

Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des „Ungarischen Krieges“ (14791490) Pettau.

Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von Görz (im Raum Osttirol/Kärnten), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von Steiermark und Kärnten führten.

Der immer größeren Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburger Erzbischof Matthäus Lang einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen und kärntnerischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.

Die für die auswärtigen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die hochfürstliche auswärtige Deputation.

Nicht zu den „auswärtigen Herrschaften“ gehörten die zwar heute in Nordtirol liegenden, immer aber zum geschlossenen Salzburger Territorium gehörenden Gerichte Kropfsberg und Itter/Hopfgarten, sowie Matrei und Lengberg (beide heute zu Osttirol gehörend).

Quellen

Eigenartikel, teils beruhend auf