Salzburger Erbämter
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Hofämter
Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als „Erbämter“ bezeichnet:
- Erblandmarschall (seit Fürsterzbischof Paris Lodron im Geschlecht der Grafen von Lodron erblich)
- Erbschenk (seit Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg im Geschlecht der Grafen von Kuenburg erblich)
- Erbkämmerer (im Geschlecht der Grafen von Törring und Dengling erblich)
- Erbtruchsess (im 18. Jahrhundert von den Fürsten von Lamberg bekleidet, danach vakant)
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.
Andere Erbämter
Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.
Siehe auch
Quellen
- Salzburgischer Kirchen- und Hof-Kalender 1765, S. 16.
- Die jeweiligen (verlinkten) Salzburgwiki-Artikel