Landesrat

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das nicht zugleich Landeshauptmann oder Landeshauptmann-Stellvertreter ist.

Die vier derzeitigen Landesräte des Landes Salzburg:

   ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE:
   * Land- und Forstwirtschaft
   * Energie
   * Naturschutz
   * Wasser (Wasserwirtschaft und Gewässerbau)
   * Jagd und Fischerei
   * Raumordnung
   * Bau-, Straßen- und Feuerpolizeirecht
   * Tierschutz
   ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE:
   * Wohnbauförderung
   * Bauen (inkl. Straßenbau und Brückenbau)
   * Siedlungswasserwirtschaft
   * Verbraucherschutz
   * Umwelt und Wasser (Wasserrecht und Gewässerschutz)
   * Gewerbe
   * Betriebsanlagen
   ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE:
   * Familie
   * Kinderbetreuung
   * Jugend
   * Erhalt des kulturellen Erbes
   * Erwachsenenbildung
   * Gemeindeentwicklung
   * Nationalpark Hohe Tauern
   * Volkskultur und Musikum
   ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE:
   * Soziales, Gesundheit und Landesanstalten
Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.