Naturschutz
Der Naturschutz will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen.
Insbesondere
Er soll
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert der Natur,
- natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
- den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
- die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörten Naturhaushalt
erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.[1]
Allgemeines
Rund 229 000 Hektar, also etwa ein Drittel der Landesfläche, stehen im Bundesland Salzburg unter Naturschutz.
Unterteilung
Der Naturschutz im Land Salzburg gliedert sich in:
- Nationalparke – im Land Salzburg ausschließlich der Nationalpark Hohe Tauern
- Europaschutzgebiete – 23 Gebiete (Stand 2025)[2]
- Naturschutzgebiete – 30 Gebiete mit rund 37 000 ha (Stand 2026)
- Landschaftsschutzgebiete – 53 Gebiete mit rund 107 ha (Stand 2026)
- Naturdenkmäler – 206 (Stand 2026)
Dem Naturschutz unterliegen auch Mineralien und Fossilien.
Weitere Anwendungsgebiete sind der Pflanzenartenschutz und der Tierartenschutz.
Zuständigkeiten
Für die Belange des Naturschutzes sind in Salzburg zuständig:
- das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe (früher: Abteilung 13 – Naturschutz),
- die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg und Bezirkshauptmannschaften),
- die Landesumweltanwaltschaft.
Weblinks
Bilder
- Naturschutz – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im SALZBURGWIKI
Quellen
- Salzburger Monat, Ausgabe September 2009