Salzburger Landeswappen: Unterschied zwischen den Versionen

geordnet und strukturiert; Trennung der offiziellen Darstellung von den interessanten geschichtlichen Anmerkungen (Herkunft?); Wappen und Wappengesetz sind eine Einheit
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b) die Verwendung von Fahnen in den Farben des Landes (Art. 10 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1945) mit dem Landeswappen;
b) die Verwendung von Fahnen in den Farben des Landes (Art. 10 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1945) mit dem Landeswappen;
c) die Verwendung auf den amtlichen Kennzeichentafeln von Kraftfahrzeugen, die von einer Behörde im Land Salzburg ausgegeben worden sind.
c) die Verwendung auf den amtlichen Kennzeichentafeln von Kraftfahrzeugen, die von einer Behörde im Land Salzburg ausgegeben worden sind.
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Datei:Landtag 03 Landeswappen 1948 im Sitzungssaal.jpg|[[Landtag]]: Salzburger Landeswappen von [[1948]] im Sitzungssaal
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== Fußnoten ==
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